Hallo gelisbi,
beginnt eine Erwerbsminderungsrente ab dem 63. Lebensjahr, fallen (für Ihren Geburtsjahrgang) keine Rentenabschläge an. Bei Beginn der Rente vor 63, sind für jeden vorzeitigen Monat 0,3% abzuziehen.
Ich kann Ihnen - wie Chris - hier sehr empfehlen, sich in einer Beratungsstelle ausführlich beraten zu lassen, auch zu einem möglicherweise bestehenden Altersrentenanspruch. Adressen finden Sie in der linken Navigationsleiste unter "Beratungsstellen".