Hallo Lothar,
aus Ihrer Frage geht nicht genau hervor, ob über die Rente schon entschieden wurde bzw. ob sie diese vielleicht sogar schon länger beziehen. Und auch nicht, aus welchen Gründen Sie die Rente nun doch nicht beziehen möchten.
Je nachdem, gibt es folgende Möglichkeiten:
1) über den Antrag wurde noch nicht entschieden (Sie haben noch keinen Bescheid) oder Sie haben zwar einen Bescheid, aber der ist noch keinen Monat alt (Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen):
Sie können mit formlosen Schreiben Ihren Antrag zurückziehen. Vorausgesetzt natürlich, es sind keine anderen Leistungsträger beteiligt. Wurden Sie von der Krankenkasse zur Reha aufgefordert und hat sich der Rentenantrag daraus ergeben, könnte Ihre Entscheidungsfreiheit eingeschränkt sein.
2) Sie beziehen die Rente bereits und wollen jetzt eine Beschäftigung aufnehmen:
Dan teilen Sie dieses Vorhaben am besten Ihrem Rentenversicherungsträger mit, mit Angabe der geplanten Arbeitszeit und Verdienst und Art der Tätigkeit. Dann erfolgt eine Prüfung, ob Ihnen die Rente ggf. trotzdem weiter zusteht, vielleicht in geringerer Höhe - oder ob die Rente wegen Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen zu entziehen ist.
3) Daneben gibt es auch noch die Möglichkeit, auf die Rentenzahlung zu verzichten. Der Verzicht ist in § 46 SGB I geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__46.html
Das ist aber nur möglich, wenn dadurch keine Rechtsvorschriften umgangen werden oder andere Personen oder Leistungsträger belastet werden. Diese Möglichkeit beseitigt nicht den Anspruch an sich, sondern man verzichtet lediglich auf die Auszahlung. Diese kann jederzeit wieder aufgenommen werden.