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Experten-Antwort

EU Rente

von Lothar20.10.2019 | 12:16
129 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, kann man die EU Rente formlos wieder zurückziehen? Wie geht man da vor?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lothar,

aus Ihrer Frage geht nicht genau hervor, ob über die Rente schon entschieden wurde bzw. ob sie diese vielleicht sogar schon länger beziehen. Und auch nicht, aus welchen Gründen Sie die Rente nun doch nicht beziehen möchten.

Je nachdem, gibt es folgende Möglichkeiten:

1) über den Antrag wurde noch nicht entschieden (Sie haben noch keinen Bescheid) oder Sie haben zwar einen Bescheid, aber der ist noch keinen Monat alt (Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen):

Sie können mit formlosen Schreiben Ihren Antrag zurückziehen. Vorausgesetzt natürlich, es sind keine anderen Leistungsträger beteiligt. Wurden Sie von der Krankenkasse zur Reha aufgefordert und hat sich der Rentenantrag daraus ergeben, könnte Ihre Entscheidungsfreiheit eingeschränkt sein.

2) Sie beziehen die Rente bereits und wollen jetzt eine Beschäftigung aufnehmen:

Dan teilen Sie dieses Vorhaben am besten Ihrem Rentenversicherungsträger mit, mit Angabe der geplanten Arbeitszeit und Verdienst und Art der Tätigkeit. Dann erfolgt eine Prüfung, ob Ihnen die Rente ggf. trotzdem weiter zusteht, vielleicht in geringerer Höhe - oder ob die Rente wegen Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen zu entziehen ist.

3) Daneben gibt es auch noch die Möglichkeit, auf die Rentenzahlung zu verzichten. Der Verzicht ist in § 46 SGB I geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__46.html

Das ist aber nur möglich, wenn dadurch keine Rechtsvorschriften umgangen werden oder andere Personen oder Leistungsträger belastet werden. Diese Möglichkeit beseitigt nicht den Anspruch an sich, sondern man verzichtet lediglich auf die Auszahlung. Diese kann jederzeit wieder aufgenommen werden.

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6 Antworten

Püfungam 20.10.2019 | 12:34
Nein
Grobiam 20.10.2019 | 13:18
Wenn es nur um den Antrag geht, ja. Ist die Rente bewilligt, kann man sie nicht wie ein Arbeitsverhältnis einfach kündigen. Einfachste und beste Methode, wenn man aus dem Rentenbezug raus möchte, ist eine Arbeit aufnehmen. Sie melden diese Arbeitsaufnahme Ihrer RV und diese wird dann reagieren und die Rente entweder weiterhin, nur noch teilweise, gar nicht mehr gewähren oder ruhen lassen. Eine weitere Möglichkeit wäre, Liebe RV, ich bin nicht mehr so krank, meine Gesundheit hat sich sehr verbessert.
Maxam 20.10.2019 | 13:23
Sie reden von der Erwerbsminderungsrente! EU-Remte gibt es nicht mehr! Reden Sie von einer befristeten oder einer unbefristeten Rente? Formlos geht das eh nicht aber warum zurückziehen ....viele wären froh wenn Sie solch eine Rente durch hätten! Lassen Sie sich von einem Sozialverband oder einer Rentenauskunftsstelle vorher gut beraten! LG Max
Alfam 21.10.2019 | 11:10
Zitat von Max anzeigenausblenden
Was soll diese Wortklauberei? Volle Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit sind gemäß der rentenrechtlichen Definitionen dasselbe! Ob man das nun EU-Rente oder EM-Rente nennt, ist völlig wurscht!
Katzeam 21.10.2019 | 13:14
Sie reden von der Erwerbsminderungsrente! EU-Remte gibt es nicht mehr!
Was soll diese Wortklauberei? Volle Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit sind gemäß der rentenrechtlichen Definitionen dasselbe! Ob man das nun EU-Rente oder EM-Rente nennt, ist völlig wurscht!
Und wen interessiert Dein Beitrag? Erzähl das doch Deinem Frisör oder hast Du etwa eine Glatze?
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