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EU-Rente abmelden?

von S. Petersen04.02.2016 | 15:50
1474 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich beziehe derzeit eine befristete volle EU-Rente, die in einem halben Jahr ausläuft und habe eine Teilzeitstelle in Aussicht, mit der ich meinen Lebensunterhalt bestreiten kann- was ich auf gar keinen Fall möchte, ist dass der neue Arbeitgeber von der Rentenversicherung angeschrieben wird. Da ich die ganze Zeit im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze arbeite, musste ich ihm auch keine Fehlzeiten erklären. Es geht mir nicht darum, eventuell noch einen Teil der Rente zu bekommen, sondern ausschließlich darum, nicht vor meinem neuen Arbeitgeber komisch dazustehen. Sollte ich also um Einstellung der Rente bitten ( geht das überhaupt?) oder wie geht man da am besten vor? Habe nämlich gehört, dass die Rentenversicherung bei Meldung einer Teilzeitarbeit die genauen Arbeitszeiten beim AG abfragt... Velen Dank für eure Antworten im Voraus

7 Antworten

Schadeam 04.02.2016 | 16:57
Wenn Sie bei Ende der Zeitrente einfach keinen "Verlängerungsantrag" stellen endet die Rente und Sie brauchen niemandem was zu erklären. Zumindest nicht wenn Sie arbeiten und damit Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Sobald Sie Krankengeld, ALG oder irgendwelche Sozialgelder beziehen wollen, werden diese Stellen darauf drängen, dass ein Rentenanspruch geprüft wird.
W*lfgangam 04.02.2016 | 19:23
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Hallo Schorsch, glauben Sie mir - es gibt komische Arbeitgeber/im privaten Sektor! S.Petersen: Sie könnten die DRV 'anweisen', keine direkte Kontaktaufnahme zum AG, sondern nur über Sie. Dann kann im Bedarfsfall von Ihnen immer noch entschieden werden, wie Sie weiter vorgehen. Allerdings weiß ich nicht, ob nicht SV-melderechtlich 'irgendwo' ein Rentnerstatus zu erfassen ist, somit AG/Lohnbüro die Angaben dazu braucht. Gruß w.
Robam 05.02.2016 | 08:22
Für Beschäftigte, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen gibt es besonderheiten bei der Versicherungspflicht und Beitragstragung. So sind Sie beispielsweise in der Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig und zur Krankenversicherung wird der ermäßigte Beitragssatz erhoben. Ihr Arbeitgeber muss also über Ihren Status Bescheid wissen, um die Meldungen richtig erstellen zu können.
S. Petersenam 05.02.2016 | 11:40
@W*lfgang: Danke, so eine Anweisung werde ich verfassen. @Rob: ich bin ja eben bei Arbeitsaufnahme von 25 Std ohnehin kein voller EU-Rentner mehr sondern höchsten Teil-EU-Rentner und würde noch max 1/4 der Rente bekommen- wären bei mir ca. 80€ netto- die Frage stellt sich dann schon, ob man nicht lieber die Rente ganz einstellen läßt oder vielleicht kann man Sie zurückstellen?
GroKoam 05.02.2016 | 13:48
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Warum sollte man "komisch da stehen" wenn der Arbeitgeber vom Rentnerstatus erfährt?
Hallo Schorsch, glauben Sie mir - es gibt komische Arbeitgeber/im privaten Sektor! S.Petersen: Sie könnten die DRV 'anweisen', keine direkte Kontaktaufnahme zum AG, sondern nur über Sie. Dann kann im Bedarfsfall von Ihnen immer noch entschieden werden, wie Sie weiter vorgehen. Allerdings weiß ich nicht, ob nicht SV-melderechtlich 'irgendwo' ein Rentnerstatus zu erfassen ist, somit AG/Lohnbüro die Angaben dazu braucht. Gruß w.
Was weisst Du denn von privaten Arbeitgebern.
Schorscham 05.02.2016 | 14:40
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Da gewöhnlich bereits beim Vorstellungsgespräch nach dem bisherigen beruflichen Werdegang gefragt wird, reagieren manche Arbeitgeber bestimmt richtig "komisch", wenn sie erst nachträglich vom Rentnerstatus erfahren. Nach meinen persönlichen Erfahrungen stellen viele Arbeitgeber lieber Frührentner ein als Langzeitarbeitslose. MfG
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