Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

EU Rente - Nachzahlungsansprühe / ab wann gilt d. Rentenantrag

von Beate Miezel18.01.2016 | 11:50
1554 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich habe 2 Fragen zu folgendem Sachverhalt, -Seit 2013 im Krankengeldbezug, durchgängig AU mit mehreren Klinikaufenthalten -am 10.03.2014 ALG I beantragt, da von der KK ausgesteuert -am 09.06.2014 Aufforderung vom AA innerhalb eines Monats Rehabilitation oder Erwerbsminderung zu beantragen -am 01.07.2014 Antrag auf Rehabilitation beim AA eingereicht - Ablehnung durch DRV - Widerspruch eingelegt -Kürzung des ALG l, da keine volle Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt -Nov. 2014 Beantragung der Rente wegen Ewerbsminderung bei der DRV - erneute Begutachtung -Nov. 2015 Rentenbescheid (EU) erhalten (worüber ich sehr froh und dankbar bin) 1. Frage. Laut Rentenbescheid gilt als Rentenantrag der am 10.03.2014 gestellte Antrag auf ALG I. Ist das so korrekt ? 2. Frage. Da laut Rentenbescheid die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente seit dem 1. Tag der Krankschreibung im Jahr 2013 erfüllt gewesen wären (wobei damals noch Hoffnung auf Besserung des Gesundheitszustandes bestand, damalige Begutachtung bestätigt dies), die Rente aber entspr. dem ALG l Antrag März 2014 beginnt, kann dann auch die KK das Krankengeld zurückfordern ? Das das an mich gezahlte ALG l mit der Rente verrechnet wird, ist mir bewusst. Für Antworten und Hinweise bedanke ich mich im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen im Beitrag von üpoiu von 12:18 Uhr kann ich nur zustimmen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

üpoiuam 18.01.2016 | 12:17
1.) Ja 2.) Es ist keine Verrechnung, es ist ein Erstattung. Wenn die Rente am 01.03.2014 beginnt und das Krankengeld über diesen Tag gezahlt wurde gezahlt wurde, kann die KK höchstens dafür auch einen Erstattungsanspruch (bis zur Höhe der Rente) geltend machen. Im Prinzip macht es keinen Unterschied, ob ein Erstattungsanspruch von der AfA und/oder der KK und/oder dem Jobcenter und/oder sonst einen anderen nachrangig-leistenden Sozialträger kommt. Das Verfahren ist das selbe. Darüberhinaus kann die KK nichts - auch nicht von Ihnen mehr zurückfordern (§ 50 Abs. 1 Satz 2 SGB V)
****am 18.01.2016 | 12:18
Hallo Frau Miezel, wenn sie ab Beginn der AU 2013 bis zur Aussteuerung 03.2014 keinen Reha- oder Rentenantrag bei der DRV gestellt haben und die Rente erst nach Beendigung des Krankengeldbezugs beginnt hat die KK keinen Erstattungsanspruch, da sie ab Rentenbeginn kein Krankengeld bezogen haben.
=//=am 18.01.2016 | 12:53
Noch eine kurze Erläuterung zur Frage 1: Da Sie einen Antrag auf ALG I am 10.03.2014 gestellt haben und die AfA Sie dann zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat, gilt der Antrag auf ALG I im Sinne von § 116 SGB VI als Rentenantrag.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026