Hallo,
der zitierte § 145 ist eine Vorschrift des Sozialgesetzbuch 3, also aus dem Recht der Arbeitslosenversicherung. Sie können erkennen, daß die Agentur für Arbeit Ihren Vater erst auffordern muß einen Reha-Antrag zu stellen, damit das ganze dann irgendwann in ein Rentenverfahren münden kann. Ich würde Ihrem Vater raten sich nächste Woche gleich an die nächstgelegene Rentenberatungsstelle zu wenden, dort kann man ihm die Verfahrensabläufe genau erklären und vor allem auch einen Vergleich zwischen der Höhe des Arbeitslosengeldes und einer möglichen Erwerbsminderungsrente aufzeigen, was für ihn sicher auch nicht unwichtig ist.