Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EU-Rente oder Rente für Schwerbehinderte mit Abschlägen ?

von Idefix28.01.2016 | 17:50
2417 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebe Forums-Teilnehmer, ich bin Jahrgang 1955, habe gerade die Feststellung GdB 50 hinter mir und bin seit 13 Jahren und leider nur noch bis Ende März bei meinem jetzigen Arbeitgeber vollzeit beschäftigt. Danach bin ich entweder weiter krank oder ALG-1 Empfänger. Ab Juni 2016 könnte ich die frühstmögliche Rente für Schwerbehinderte mit 10,8 % Abschlag beantragen und alternativ wäre wohl auch die Beantragung einer EU-Rente möglich. Mir raucht nun langsam der Kopf vor lauter Möglichkeiten - Krankengeld, ALG 1, EU-Rente oder vorgezogene Rente mit Abschlag. Habe ich das Wahlrecht oder bin ich verpflichtet, dieses oder jenes zu beantragen ? Falls ich das entscheiden kann/muß: nach welchen Kriterien trifft man so eine Entscheidung ? Ich danke ganz herzlich für hilfreiche Antworten ! Idefix

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Idefix,

um abwägen zu können, was für Sie finanziell am besten ist , wenden Sie sich doch bitte an die nächste Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort kann man Ihnen die Höhe der Altersrente und die ungefähre Höhe der Rente wegen Erwerbsminderung mitteilen. Fragen Sie auch bei der Krankenkasse und bei der Agentur für Arbeit nach der Höhe der Leistung nach, das wird Ihnen die Entscheidung erleichtern. Welche Leistungen Sie im April bentragen wollen, können Sie selbst entscheiden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Peter Takam 28.01.2016 | 18:03
Ich würde mal sagen das ist eine rechen/finanzielle Sache. Niemand kann sie zwingen mit Abschlag in Rente zu gehen. Da das KG höher ist als ALG1 würde ich erstmal krankmachen. Sollte die Rente incl. Abschlag über dem KG liegen wäre auch ein in Rente gehen ins Auge zu fassen. Letztendlich müssen sie das allein entscheiden.
Herz1952am 28.01.2016 | 19:26
Krank, ALG 1 und dann so spät wie möglich Rente für Schwerbehinderte. Dabei können Sie den Abschlag noch mindern. Das müsste gehen. Wenn ich mich recht erinnere, es könnte sein, dass Sie das Arbeitsamt zwingen könnte, die "nächste Rente" zu beantragen. So wie die Lage aussieht, können Sie nicht viel verlieren. Krankengeld und ALG dürften auf jeden Fall höher sein, als SB-Rente oder EM-Rente. Eine EM-Rente erhöht sich bei Umwandlung in SB-Rente wohl auch nicht und erst recht wird die Altersrente auch nicht höher, als EM-/SB-Rente.
Onkel Ottoam 28.01.2016 | 19:29
Zitat von Peter Tak anzeigenausblenden
Das ist nur zum Teil richtig. Man kann, allerdings nicht beim Bezug von Alg I sondern beim Bezug von Alg II hat das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil (Aktenzeichen: B 14 AS 1/15 R) geurteilt, dass die Zwangsverrentung von Alg II-Beziehern rechtmäßig ist – auch wenn damit Abschläge bei der Altersrente verbunden sind.
KSCam 28.01.2016 | 19:29
Prinzipiell dürfte eine EM Rente etwas höher sein als die Altersrente weil bei der EM die Beiträge bis 62 hochgerechnet werden, bei der AR aber nicht...... Eine Rentenauskunft für beides erhalten Sie in jeder Beratungsstelle der DRV, wobei eine EM rente nie centgenau richtig sein wird, weil kein Berater wissen kann ab wann Sie ggfls. erwerbsgemindert sind. Wie hoch Ihr KG ist, sollten Sie wissen, wie hoch das ALG wird erfragen Sie beim Arbeitsamt. Kriterien: solange Sie von Krankenkasse oder Arbeitsamt nicht aufgefordert werden eine Reha zu beantragen (aus der ein Rentenantrag werden könnte) wählen Sie die höchste Geldleistung. :)
KSCam 28.01.2016 | 19:41
Ist ja schön, dass Sie das wissen, nur was interessiert das den Fragesteller? Er kann doch sofort in AR hat als Alternative einen ALG 1 Anspruch auf 2 Jahre - da interessiert es doch wirklich keine Sau, dass das Jobcenter ihn in Rente zwingen könnte wenn er Hartz 4 beziehen würde.........
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026