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Experten-Antwort

EU Rente Rückwirkend und Wartezeit

von Alfons 23.06.2024 | 12:34
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo 😊 Ich habe im November 21 Antrag auf EU Rente gestellt. Antrag wurde abgelehnt auch der Widerspruch. Klage wurde durch VdK eingereicht im Dezember 22. Jetzt sollte es bald zum Urteil kommen. Meine Frage wäre, wenn mir die volle EU Rente zugesprochen wird, egal ob befristet oder unbefristet, hab ich dann eine Wartezeit und wird die Rente dann Rückwirkend geleistet? Wenn ja, wie lange wäre die Wartezeit und wenn Rückwirkend, bis wann? Vielen Dank Liebe Grüße Alfons

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alfons,

der Leistungsfall und somit auch der Rentenbeginn wird erst durch das Gerichtsurteil und festgelegt. Eine pauschale Antwort können wir hier nicht geben. Es bietet sich an das Urteil abzuwarten und dann ggf. hinsichtlich eines möglichen Widerspruchs eine individuelle Beratung zu vereinbaren.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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14 Antworten

Mikeam 23.06.2024 | 12:47
Das kann Ihnen leider keiner hier beantworten. Sie müssen darauf warten, wann der Leistungsfall festgelegt wird.
Glaskugeln?am 23.06.2024 | 12:48
FALLS(!) die EM-Rente (nicht EU-Rente) jetzt bewilligt werden sollte, wird auch das Leistungsfall-Datum im Urteil bzw. durch die DRV festgelegt. Wahrscheinlich wird bei einem so "alten" EM-Rentenantrag dieses Datum dann auch in der Vergangenheit liegen. Es kann aber hier niemand sagen, wann das sein wird. Wie denn auch? Gleiches gilt für das Datum, ab wann die Rente dann tatsächlich (nach-)gezahlt wird. Denkbar ist alles im Zeitraum 2021 bis 2024. Das müssen Sie einfach abwarten, Glaskugeln funktionieren nicht. Wenn das Datum weiter in der Vergangenheit liegt, wird es ggf. auch eine automatische Verrechnung zwischen der DRV und diversen Sozialleistungsträgern geben. Das braucht Sie aber nicht zu interessiern, Sie selber müssen jedenfalls nichts zurückerstatten (Nachzahlungen an Sie sind aber auch eher unwahrscheinlich, weil Krankengeld und ALG1 meist höher sind als die EM-Rente). Es kann aber gut sein, dass dann Ihre bereits ergangenen Steuerbescheide der letzten Jahre nochmals geöffnet und angepasst werden müssen, weil eine EM-Rente steuerlich anders behandelt wird als ggf. bezogenen Sozialleistungen wie Krankengeld oder ALG1 (Nahtlosigkeit).
Rolfam 23.06.2024 | 13:33
Im Gegensatz zu den Antwortenden hier verstehe ich Ihre Frage überhaupt nicht. Was meinen Sie mit eine Wartezeit haben? Wartezeit bedeutet rententechnisch eine Mindestversicherungszeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Schön, dass die anderen wissen, was Sie hier wollen, ich sehe da überhaupt keinen Zusammenhang.
Wartezeitam 23.06.2024 | 13:44
Zitat von Rolf anzeigen
Vermutlich möchte er wissen, ob nach dem Leistungsfall-Datum der EM-Rente dann die Rente erst ab dem 7.Monat nach diesem Leistungsfalldatum gezahlt wird oder früher. Aber auch das steht dann alles im Urteil bzw. Rentenbescheid (falls es überhaupt einen EM-Rente geben sollte). Auch kann die DRV (oder der Kläger) auch noch in eine weitere Instanz gehen, falls ihnen das Urteil nicht gefallen sollte.
Schade am 23.06.2024 | 15:10
Zitat von Rolf anzeigen
Wenn alle Kommentierende hier außer Sie wissen was gemeint ist, würde mir persönlich das doch zu denken geben. Vielleicht liegt es nur daran, daß Sie einfach zu blöd im Kopf sind.
Rolfam 23.06.2024 | 15:25
Die wissen es ja in Wirklichkeit auch nicht! Siehe erste Antwort an mich... Vermutlich meint er... Wenn Sie als Mitarbeiter der DRV auch so mit Ihren Versicherten kommunizieren , dann zeugt das von keiner guten Kinderstube! Aber vielleicht trifft auf Sie auch folgendes zu:hast Du einen dummen Sohn, schicke ihn zur Bau-Union, ist er noch viel dümmer, die Rente nimmt ihn immer!
Langweiligam 23.06.2024 | 16:28
Der Möchtegern-DRV-Experte "Schade" mal wieder beim Pöbeln und Beleidigen. Wie immer halt, mehr hat er halt nicht drauf.
Schadeam 23.06.2024 | 16:49
Oder halt der Komiker, der unter dem Namen schreibt, den seit Jahren der User Schade benutzt. Leute das macht kein Spaß mehr, die Idioten nehmen überhand.
Schadeam 23.06.2024 | 17:01
PS: Deswegen werde ich mich in Zukunft hier mit weiteren Kommentaren zurückhalten und gelobe, auf Beleidigungen und Pöbeleien in Zukunft zu verzichten, weil ich nicht zu diesen Idioten gehören will. Versprochen!
Paulus Magnusam 23.06.2024 | 18:01
siehe Kommentar vom Schade, der ja ein Mann der Praxis ist. "Diehard dafr dann" PS : das ist die Antwort eines Mannes der Praxis,….. Alles nachzulesen im nachfolgenden Link: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/kindererziehungszeite…
KSCam 23.06.2024 | 20:00
Und Menschen wie Sie machen das Forum kaputt. Sie können nichts anderes als sich über Fehler (die nicht mal fachlicher Art sind) anderer lustig machen und Menschen verspotten. Macht wahrscheinlich einen Riesenspaß. Aber haben Sie schon einen fachlichen Beitrag hier im Forum gepostet? Menschen die ernsthaft antworten wollen, werden hier künftig nicht mehr helfen und Menschen wie Ihnen das Spielfeld überlassen.
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