FALLS(!) die EM-Rente (nicht EU-Rente) jetzt bewilligt werden sollte, wird auch das Leistungsfall-Datum im Urteil bzw. durch die DRV festgelegt. Wahrscheinlich wird bei einem so "alten" EM-Rentenantrag dieses Datum dann auch in der Vergangenheit liegen.
Es kann aber hier niemand sagen, wann das sein wird. Wie denn auch?
Gleiches gilt für das Datum, ab wann die Rente dann tatsächlich (nach-)gezahlt wird.
Denkbar ist alles im Zeitraum 2021 bis 2024.
Das müssen Sie einfach abwarten, Glaskugeln funktionieren nicht.
Wenn das Datum weiter in der Vergangenheit liegt, wird es ggf. auch eine automatische Verrechnung zwischen der DRV und diversen Sozialleistungsträgern geben. Das braucht Sie aber nicht zu interessiern, Sie selber müssen jedenfalls nichts zurückerstatten (Nachzahlungen an Sie sind aber auch eher unwahrscheinlich, weil Krankengeld und ALG1 meist höher sind als die EM-Rente).
Es kann aber gut sein, dass dann Ihre bereits ergangenen Steuerbescheide der letzten Jahre nochmals geöffnet und angepasst werden müssen, weil eine EM-Rente steuerlich anders behandelt wird als ggf. bezogenen Sozialleistungen wie Krankengeld oder ALG1 (Nahtlosigkeit).