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Experten-Antwort

EU-Rente rückwirkend

von paula w.28.03.2011 | 16:34
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin zur Zeit noch Angestellte, bin ausgesteuert und habe ein halbes Jahr Übergangsgeld vom Arbeitsamt bezogen. Jetzt wurde mir rückwirkend ab dem 1.04.10 eine volle Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt. Meine Frage: Falls ich vom Arbeitgeber den Urlaub aus 2009, den ich wegen Krankheit nicht wahrnehmen konnte, ausgezahlt bekomme und falls ich eine Abfindung vom Arbeitgeber erhalte, wie macht sich das bei meiner Rentenauszahlung bemerkbar, bzw. werden diese Beträge dem Jahr 2009 oder 2010 zugerechnet? Meine zweite Frage bezieht sich auf meine Einkommenssteuererklärung, die ich für das Jahr 2010 schon abgegeben habe. in 2010 habe ich Krankengeld und Übergangsgeld erhalten, was wesentlich höher war als meine EU-Rente. Wie wird dieser Betrag über der EU-Tente vom Finanzamt und der DRV eingestuft? Gruß Paula W.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo paula w.,

Urlaubsabgeltungen sind Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB I und sind als Hinzuverdienst nur dann zu berücksichtigen, wenn das Beschäftigungsverhältnis bei Rentenbeginn noch bestanden hat.

Sofern das Beschäftigungsverhältnis bei Rentenbeginn noch bestanden hat, ist die später ausgezahlte Urlaubsabgeltung dem Monat zuzuordnen, für den sie gezahlt wurde. Sollte parallel kein weiterer Hinzuverdienst erzielt worden sein, besteht für diesen Monat wegen der ausschließlich erbrachten Einmalzahlung ein sogenanntes "Überschreitensrecht" aus dem sich dann keine Konsequenzen auf die Rentenzahlung ergeben.

Die Differenzbeträge der tatsächlich höheren Leistungen, die Sie während des Rentennachzahlzeitraumes erhalten haben, wirken sich nicht als Hinzuverdienst aus und sind nicht zu berücksichtigen.

Die steuerlichen Auswirkungen einer Rentennachzahlung müssten dann mit dem Finanzamt, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein geklärt werden.

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