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Experten-Antwort

EU-Rente und Teilzeitbeschäftigung?

von E.Reinhardt03.10.2012 | 01:34
3106 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich habe eine volle EU-Rente mit 100% Schwerbehinderung. Jetzt habe ich mich bei einer Behörde auf eine Teilzeitstelle beworben, da ich erstaunlicherweise ein Stellenangebot in einem meiner Berufe im Öffentlichen Dienst fand, und dank der dort geltenden Bestimmungen für die Beschäftigung von Schwerbehinderten erscheint mir eine Tätigkeit in Teilzeit (halbe Stelle, 50%) durchaus möglich. Nach den Zuverdienstangaben in meinem Rentenbescheid würde durch den Zuverdienst meine Rente auf 1/2 Rente gekürzt ... also ökonomisch noch sinnvoll für mich, allerdings verstehe ich die Regel mit den 4 Stunden pro Tag nicht so ganz. Bedeutet das, wenn ich eine halbe Stelle, also 4 Stunden pro Tag arbeite, das meine Rente auf die hälfte gekürzt wird (laut Rentenbescheid) oder ist gar zu Befürchten das Sie ganz verloren geht? Ich hätte auch die Möglichkeit Vollzeit zu arbeiten, aber das traue ich mir wegen meinem Gesundheitszustand nicht auf Dauer zu, aber wenn ich bei halber Stelle die Rente verliere, wegen der 3 Std. Regel verdiene ich genauso viel, wie ich jetzt Rente erhalte und dann wär das natürlich Unsinn ... Ist die 3 Std. Regel unabwendbar, zwingend?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo E. Reinhardt,

wir schließen uns den Ausführungen von Claire Grube an.

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5 Antworten

Claire Grubeam 03.10.2012 | 04:43
Zitat von E.Reinhardt anzeigenausblenden
Die Feststellung Ihres (theoretischen) Leistungsvermögens wäre Gegenstand einer Beurteilung durch einen medizinischen Sachverständigen und kann hier nicht prognostiziert werden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist allein entscheidend das zeitliche Leistungsvermögen, das regelmäßig anhand der sozialmedizinischen Gutachten und Unterlagen festzustellen ist (abstrakte Betrachtungsweise). Wenn Sie eine halbe Stelle annehmen, kann es gut sein, dass die Begutachtung zu dem Ergebnis kommt, Sie könnten auch 6 Stunden arbeiten. Als Maßstab für die Feststellung des zeitlichen Leistungsvermögens kommt jede nur denkbare Tätigkeit (auch leichtester Art), die es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, in Betracht. Die untere Grenze stellen dabei verständlicherweise solche Tätigkeiten dar, die allenfalls geringe Anforderungen an das physische und psychische Leistungsvermögen stellen. Solange der Versicherte noch in der Lage ist, eine solche Tätigkeit wenigstens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben, liegt weder teilweise noch volle Erwerbsminderung bei ihm vor. Im Rahmen der Beurteilung des zeitlichen Leistungsvermögens außer Betracht bleibt dagegen eine Tätigkeit, die der Versicherte auf Kosten seiner Gesundheit ausübt oder die er nur unter unzumutbaren Schmerzen auszuüben in der Lage ist. Denn entscheidend für die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist, ob der Versicherte im Stande, d. h. fähig ist, eine Tätigkeit in einem bestimmten Rahmen auszuüben (BSGE 28, 271). Gleiches gilt, wenn es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine, z. B. aufgrund einer besonderen Gestaltung des Arbeitsvertrages, vom Regelfall eines Beschäftigungsverhältnisses abweichende günstige Arbeitsgelegenheit handelt oder wenn die Beschäftigung nur vergönnungsweise - der Arbeitgeber beschäftigt den Versicherten weiter, obwohl dieser den Anforderungen, die die Tätigkeit an ihn stellt, gesundheitsbedingt nicht mehr gewachsen ist - ermöglicht wird. Als Regulativ gilt in diesen Fällen die Vorschrift des § 96a SGB VI. Mehr dazu unter: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
E.Reinhardtam 03.10.2012 | 15:25
"z. B. aufgrund einer besonderen Gestaltung des Arbeitsvertrages, vom Regelfall eines Beschäftigungsverhältnisses abweichende ..." Was ja doch bei einer Beschäftigung in einer Behörde unter den besonderen Bedingungen der Schwerbehindertenförderung doch der Fall ist, oder?
E.Reinhardtam 04.10.2012 | 22:00
Zitat von Claire Grube anzeigenausblenden
Aber wenn meine 3x verlängerte EM-Rente, die jetzt seit 2011 unbefristet ist, mein Wille trotz der Unsichreheit ob das Dauerhaft möglich ist, wenigstens einen Teil meiner nötigen Einkünfte selbst zu verdienen, unter dem Schutz des Schwerbehinderten-Rechts dazu führt, das ich bei jeglicher Bemühung etwas passendes auf dem bekanntlich immer schwierigeren Arbeitsmarkt zu finden, und gerade als Schwerbehinderter ... dazu führt, das man "sicherheitshalber" gar nichts tut um sich nicht selbst in "Teufels Küche" zu bringen ... ist so ein System nicht krank?
Claire Grubeam 04.10.2012 | 20:54
Zitat von E.Reinhardt anzeigenausblenden
Nein. Die Bedingungen der Schwerbehindertenförderung sind nicht allein auf Behörden schränkt, sondern allgemein gültig. Damit zählen auch diese Fördermöglichkeiten zu den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts. Nach dem Wortlaut des Gesetzes kann die Frage, ob ein Arbeitseinsatz unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes möglich ist, nicht abstrakt, sondern nur konkret beantwortet werden, d. h. jeweils in Bezug auf die für möglich gehaltene Arbeitszeit. Ist ein Versicherter z. B. noch wenigstens 6 Stunden täglich für eine Arbeit einsetzbar, so ist zu klären, ob er für diese Dauer auch unter arbeitsmarktüblichen Bedingungen arbeiten kann. Wird das bejaht, erübrigen sich weitere Feststellungen; der Versicherte ist weder teilweise noch voll erwerbsgemindert. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Systembefuerworteram 05.10.2012 | 08:06
Zitat von E.Reinhardt anzeigenausblenden
Ist ein Versicherter z. B. noch wenigstens 6 Stunden täglich für eine Arbeit einsetzbar, so ist zu klären, ob er für diese Dauer auch unter arbeitsmarktüblichen Bedingungen arbeiten kann. Wird das bejaht, erübrigen sich weitere Feststellungen; der Versicherte ist weder teilweise noch voll erwerbsgemindert.
Aber wenn meine 3x verlängerte EM-Rente, die jetzt seit 2011 unbefristet ist, mein Wille trotz der Unsichreheit ob das Dauerhaft möglich ist, wenigstens einen Teil meiner nötigen Einkünfte selbst zu verdienen, unter dem Schutz des Schwerbehinderten-Rechts dazu führt, das ich bei jeglicher Bemühung etwas passendes auf dem bekanntlich immer schwierigeren Arbeitsmarkt zu finden, und gerade als Schwerbehinderter ... dazu führt, das man "sicherheitshalber" gar nichts tut um sich nicht selbst in "Teufels Küche" zu bringen ... ist so ein System nicht krank?
Nein ! Das System ist nicht krank .
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