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eu-rentner einstellen

von stefan06.11.2007 | 18:08
1566 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

ich bin selbsständig und möchte einen eu-rentner mit schwerbehindertenausweis(60%) zur aushilfe einstellen. was kommt da an kosten für mich bzw. für ihn auf mich zu? er soll aber nur auf 400 euro basis arbeiten

4 Antworten

Beitragszahleram 06.11.2007 | 18:22
Wenn jemand erwerbsunfähig bzw. vollständig erwerbsgemindert ist, darf er maximal 350 € monatlich hinzuverdienen, da er sonst seinen Rentenanspruch verliert. Sollte der Betroffene tatsächlich mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, bezieht er seine EU-Rente zu unrecht.
stefanam 06.11.2007 | 19:20
vielen dank schonmal vorab! er soll eh nur 3std. am tag bzw.dienstag bis freitag arbeiten! muss er das bei der rentenkasse angeben?wenn er 350euro bezahlt bekommt und muss ich ihn bei der steuer dann auch anmelden danke im vorraus stefan ling
bekissam 06.11.2007 | 20:44
Zur Versichertenrente kann vor Erreichen der Regelaltersgrenze (noch 65 Jahre) 1/7 der Bezugsgröße rentenunschädlich hinzuverdient werden. Das sind für 2007 mtl. 350,- EUR, in 2008 voraussichtlich 355,- EUR. Dieser Hinzuverdienst darf im Kalenderjahr in zwei beliebigen Kalendermonaten überschritten werden (maximal bis zum Doppelten 2007 = 700,- EUR), z. B. durch ausnahmsweise Mehrarbeit, Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Der Rentenversicherungsträger erfährt von der Beschäftigung ohnehin durch die Anmeldung bei der Minijobzentrale. Dort erfahren Sie auch noch mehr zur Sache, im Internet unter http://www.minijob-zentrale.de Wer die Regelaltersgrenze überschritten hat, kann ab dem Folgemonat unbegrenzt hinzuverdienen.
stefanam 08.11.2007 | 10:52
vielen dank sie haben mir sehr geholfen
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