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Experten-Antwort

EU/BU Rente Bearbeitungszeitraum

von Volker Sturhan04.08.2011 | 15:11
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7 Antworten

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Ich habe am 16.02.2011(Eingang) den Antrag auf eine EU Rente gestellt. Nach Erstellung von 2 Gutachten ( in 04.11) und beibringen noch fehlender Unterlagen ( in 04.11) warte ich bis jetzt auf den Bescheid. Nach einem Telefonat ( gestern) mit der Sachbearbeiterin ( unfreundlich und sehr kurz angebunden) wurde mir lediglich mitgeteilt, das meine Akte gerade vom ärztlichen Dienst zurück ist und ich in 2-3 Wochen Post bekommen würde. Meine Frage: läßt sich aus den 2-3 Wochen schließen, das die Rente durch ist? Nach meinem Kenntnisstand sollte doch eine Bearbeitungszeit von max. 6 Monaten eingehalten werden? Meine Geduld ist ziemlich aufgebraucht und ich hätte gerne Klarheit. Bitte keine dummen Sprüche " warte halt noch, "

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Bescheid kann erteilt werden, sobald das Gutachten erstellt ist und alle anderen, für den Bescheid maßgebenden Unterlagen vorliegen. Natürlich lässt sich aus der Angabe "2-3 Wochen" nicht erschließen, ob die Rente bewilligt oder abgelehnt wird.

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6 Antworten

dirkam 04.08.2011 | 15:19
Ich ziehe daraus lediglich den Schluss, dass Ihr Vorgang innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen abgeschlossen sein wird, sofern keine weiteren Rückfragen erforderlich sind. Wäre Ihre Rente bereits bewilligt, hätte Ihnen das der DRV-Mitarbeiter bestimmt schon gesagt!
Elisabetham 04.08.2011 | 22:01
Auch der ärztliche Dienst gibt nur eine Empfehlung ab. Entscheiden tun die Sachbearbeiter. Hier im Forum habe ich erfahren, dass man auch den ärztlichen Dienst direkt kontaktieren kann. Vielleicht versuchst du dies. Die Wartezeit ist zermarternd, was ich gut nachvollziehen kann.
Sozialröchler?am 04.08.2011 | 19:08
Warten Sie halt noch! Der Bescheid kann auch eine Ablehnung sein. Leider ist aber die Glaskugel defekt. Mal ehrlich, welche Antwort erwarten Sie eigentlich hier im Forum zu Ihrer ... Frage? Eine EU-Rente wird Ihnen jedoch sicher nicht bewilligt werden. EU-Renten gibt es gar nicht mehr, nur Renten wegen Erwerbsminderung. § 43 SGB 6 ist in seiner seit dem 01.01.2001 geltenden Fassung auf alle Anträge auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit anwendbar, soweit mit ihnen Ansprüche geltend gemacht werden, die nicht bereits vor dem 01.01.2001 (als solche auf Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit) entstanden sein können.
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