Hallo Annette,
nach den gesetzlichen Bestimmungen ist Voraussetzung für die Gewährung von Übergangsgeld, dass das Arbeitslosengeld aus einem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen berechnet worden sein muss. Ob dies in Ihrem Fall gegeben ist, kann nur aus dem Bewilligungsbescheid des Arbeitslosengeldes entnommen werden. Ich gehe davon aus, das die DRV Berlin das geprüft hat. Weitere Informationen zu dem Ablehnungsbescheid und dem anhängigen Widerspruchsverfahren kann Ihnen nur der zuständige Rentenversicherungsträger geben. Leider können wir in diesem Forum keine weitere Stellungnahme hierzu abgeben.