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Experten-Antwort

Externe Teilung Einzahlung in jfalsche Zielversorgungsträger

von schnupper08.05.2019 | 12:12
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Guten Tag, ich bin zum 01.04.2019 rechtskräftig geschieden, wobei mir aus einer betrieblichen Alters-versorgung meines Mannes ( Bank ) im wege der externen Teilung ein Kapitalbettrag von 23.460,- überwiesen wurde. In der gesetzlichen Rentenversicherung erhalte ich nach durchgeführtem Versorgungsusgleich ca 1150,- Euro Regelaltersrente ab dem 01.05.2019 ausbezahlt. Da weder mein Anwalt noch ich damals wußten, dass man den Zielversorgungsträger selber auswählen kann, wurde als Zielversorgung die Versorgungsausgleichklase vom Gericht angegeben. Ich bekomme daher nur ca 75,- Euro aus dem Betrag. Ich hätte gern gewußt, wie hoch die Rente bei Einzahlung von 23.460,- Euro wäre, wenn die bei der Deutschen Rentenversicherung einbezahlt worden wären. Ich brauche das für einen Schadensersatz- anspruch gegn meinen Anwalt, der den Fall auch schon seiner Versicherung gemeldet hat. Es wäre nett, wenn ich hier erfahren könnte, wie hoch mein Schaden ist. Herzlichen Dank im voraus Schnupperboller t

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo schnupper,

Sie benötigen eine exakte Auskunft für einen Schadensersatzanspruch gegen Ihren Anwalt. Daher sollten Sie sich eine entsprechende Auskunft schriftlich von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.

Hierzu sollten Sie die Berechnungsunterlagen aus dem Scheidungsurteil bezüglich der Regelungen zum Versorgungsausgleich in Kopie beifügen.

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1 Antworten

W°lfgangam 08.05.2019 | 22:24
Hallo schnupper, ...wie? Darüber informiert einen (den Anwalt/Sie) doch bereits das Familiengericht im Verfahren bis zum endgültigen Beschluss, wenn Teilungsanrechte _nicht_ im ursprünglichen Versorgungssystem geteilt werden können/dort zum Anspruch führen - wo soll das den hin ...mit dem Hinweis "wenn Sie sich nicht zeitnah äußern, wird es entsprechender gesetzlicher Vorbestimmung in die Versorgungsausgleichkasse übertragen". Irgendwer scheint da nicht richtig die Prozessvorgänge gelesen zu haben ;-) Gruß w. PS: Mit dem ab 2009 geltenden/neues Versorgungsausgleichsrecht sollte sich ein Scheidungsanwalt aber zwingend sofort/umfassend rechtskundig gemacht haben! ;-) PPS: Wenn ich den Kapitalbetrag von 23T € (aus welchen Feststellungsjahr stammt der?) als reinen Beitragszahlungswert sehe, ergeben sich daraus aktuell rd. 107 € Brutto-Monatsrente ...ohne Berücksichtigung von etwaigen Abschlägen /KV/PV-Beiträgen /extra-ESt. Für die Richtigkeit dieser Darstellung - von der Umrechnung von Kapitalwerten in mtl. Rentenansprüche habe ich keine Ahnung/will es auch nicht nachlesen ;-) - lege ich die Hand nicht ins Feuer; Experten-Antwort hat Ihnen den weiteren Weg aufgezeigt.
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