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Experten-Antwort

Fachschulzeiten nachweisen NUR per Zeugnis? - Glaubhaftmachung ausgeschlossen???

von Fachschüler08.10.2020 | 10:05
874 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich wollte meine Fachschulzeiten in Ermangelung von Zeugnissen per Zeugenaussagen belegen. Entgegen der untenstehenden Expertenmeinung soll eine Glaubhaftmachung per Zeugenaussage NICHT möglich sein. Unter Berufung auf § 58 Abs. 1 S 1 Nr. 4 des sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI, so heisst es seitens der Sachbearbeitung, seien Schulzeiten nur zu berücksichtigen, wenn sie nachgewiesen sind (Anmerkung: also nur durch Zeugnisse?)- eine Glaubhaftmachung (Anmerkung: durch Zeugen) komme also nicht in Betracht ... Meine Frage an alle: was kann ich tun - Es gibt eine Handvoll Zeugen, und die sollen nicht zugelassen werden? Danke im voraus - ein etwas verzweifelter Fachschüler - Hier noch die Experten-Antwort zum meiner vorherigen Frage bezüglich einer Glaubhaftmachung von Fachschulzeiten per Zeugenaussage: Hallo fachschüler, eine Versicherung an Eides statt kann grundsätzlich nach Maßgabe des nachfolgenden Vordrucks abgegeben werden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Einzelheiten klären Sie bitte direkt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung... wie gesagt, darauf möchte die Sachbearbeitung sich erst gar nicht einlassen. Welche Möglichkeiten bleiben mir? Danke im voraus an alle

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fachschüler,

sind die Schulunterlagen evtl. irgendwo archiviert? Evtl. kann Ihnen die Schulbehörde hier weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fachschüler,

Zeugnisse würden als Nachweis ausreichen. Ohne diese sieht es wohl nicht so gut aus. Ich hatte gelesen, dass Sie eine Privatschule besucht hatten. Gleichwohl weiß die zuständige Schulbehörde evtl., wo Unterlagen der früheren Schule archiviert sein könnten.

Ansonsten hilft wohl nur der Gerichtsweg.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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14 Antworten

Valzuunam 08.10.2020 | 11:22
Bitte nicht verschiedene Dinge in einen Topf werfen. Richtig ist, dass die Schulzeiten nachgewiesen werden müssen, ein Glaubhaftmachung ist nicht ausreichend. Ob der Nachweis durch Zeugen erbracht werden kann ist eine ganz andere Frage, und hängt auch von den konkreten Aussagen ab. Ob die DRV in dieser Form ermittelt entscheidet sie selbst, das Ergebnis ist gerichtlich voll überprüfbar.
Ouzam 08.10.2020 | 11:33
In Ihrem zitierten Beitrag hatte derjenige aber Zeugnisse die seine Teilnahme nachweisen konnten, nur 1 Jahr fehlte. Sie möchten aus dem Blauen heraus ohne jeglichen Nachweis behaupten mehrere Jahre ein Fachschule besucht zu haben und bringen hierzu Ihre Kumpels an. Klar, das die DRV sowas nicht anerkennt. Schulzeiten sind eben mit Zeugnissen Urkunden etc. nachzuweisen, also ein Vollbeweis zu erbringen. Eine Ausnahme per Glaubhaftmachung sieht das Gesetz in dem Fall gar nicht vor. Das ist aber zwingende Voraussetzung nach 23 SGB X.
Berateram 08.10.2020 | 12:02
Wenn Sie unter Bezug auf §21 SGB X Zeugen benennen, die selber entsprechende Zeugnisse vorlegen können und dann bestätigen, dass Sie auch die Fachschule in dem Zeitraum besucht haben, dürfte es der Sachbearbeitung schwer fallen, die Anerkennung der Zeiten zu verweigern. Im anderen Fall bleibt Ihnen nur der Rechtsweg (Widerspruch und Klage). Eine endgültige Lösung dieser Problematik wird Ihnen das Forum nicht bieten können.
fachschüleram 08.10.2020 | 14:04
Hallo leider nein. Es handelte sich um eine Privatschule, und die hat kurz nach meinem Besuch ihre Tätigkeit eingestellt. Leider hat es die Schulleitung "versäumt", die Unterlagen an die zuständige Behörde weiter zu geben. Allerdings kann ich einen Teil der Fachausbildung mit Zeugnissen belegen. Bei der Krankenkasse habe ich auch schon nachgefragt. Leider gibt es da auch keine Daten mehr. Daher bin ich für jeden Tipp, Anregung, etc. sehr dankbar und freue mich über weiter Beiträge zu meinem Anliegen. Besten Dank schon im voraus, Fachschüler
Merkwürdigam 08.10.2020 | 16:42
Leider------- leider ----------- leider------------ ?? Normalerweise hat jeder, der eine Schule egal welcher Art besucht hat, irgendwann einmal ein Zeugnis bekommen. Sie nicht ?????? Komisch. Nebenbei: Wieviele Stränge wollen Sie denn noch eröffnen?
Fachschüleram 08.10.2020 | 19:22
Nebenbei: Leider------- leider ----------- leider------------ ?? hätten Sie meinen Beitrag aufmerksam gelesen, dann wäre Ihnen wohl nicht entgangen, dass ich einen Teil der Ausbildung mit Zeugnissen belegen kann. - Aufgrund der neuen Problematik habe ich einen neuen Strang eröffnet. Mir erschien dies praktisch und logisch. Fachschüler
Fachschüleram 08.10.2020 | 19:26
Vielen Dank, wie gesagt einen Teil der Ausbildung kann ich mit Zeugnissen belegen. Ich habe die zuständige Behörde bereits kontaktiert, die Privatschule hat entgegen der Vorschriften kein Archiv geführt und die letzten Jahre ihres Bestehens auch die Unterlagen nicht mehr eingereicht. Könnten Sie mir den von Ihnen benannten Gerichtsweg und die zu unternehmenden Schritte bitte etwas näher beschreiben? Herzlichen Dank Fachschüler
KSCam 08.10.2020 | 19:35
Der Weg ist doch ganz einfach: 1) Sie stellen einen Antrag mit dem Sie die Anerkennung der Zeit beantragen. Wird alles anerkannt ist alles gut und Ende. Wenn nein, legen Sie 2)Gegen die Ablehnung Widerspruch ein. Dann wird erneut geprüft. Wird alles anerkannt ist alles gut und Ende. Wenn nein, klagen Sie 3)beim Sozialgericht. Dann ist der Richter am Zug, prüft und urteilt. Wird alles anerkannt ist alles gut und Ende. und dann kommt Landessozialgericht, Budessozialgericht bis Sie beim Bundesverfassungsgericht oder bein Europäischen Gerichtshof landen (weil Ihre Schlamperei, nämlich keine/nicht alle Belege zu haben, bekanntlich zumindest gegen Grundrechte und jegliches Menschenrecht verstößt). Schönen Abend
Fachschüleram 08.10.2020 | 19:44
Das nenne ich mal eine fundierte Antwort - und gottlob gibt es auch "Menschenrechte" für Unordentliche ;-) - vielen Dank und auch Ihnen einen schönen Abend der unordentliche Fachschüler
KSCam 08.10.2020 | 19:52
Danke, gerne geschehen. Sie wollten den Rechtsweg wissen, den kennen Sie nun und eine gewisse "Ironie" sollte man/frau doch vertragen können, oder?
W°lfgangam 08.10.2020 | 19:49
Hallo Fachschüler, wenn Sie bereits 3 Jahre der Fachschule belegen könnten, wäre das schon das Optimum für die Bewertung dieser Zeit ...der Rest geht im Rauschen der 'Gesamtleitungsbewertung' unter - und, sofern noch eine Berufsausbildung dazu kommt, reden wir hier von weniger als Peanuts für die Rentenhöhe. Gruß w.
W°lfgangam 08.10.2020 | 19:55
Nachtrag/Tipp: Liegt vielleicht im Rahmen früherer Bewerbungsbemühungen noch bei einem Arbeitgeber/ggf. sogar aktuell, in Ihrer Personalakte noch eine Kopie des Fachschulzeugnisses vor? Gruß w.
Fachschüleram 08.10.2020 | 19:58
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
dass ich einen Teil der Ausbildung mit Zeugnissen belegen kann.
Hallo Fachschüler, wenn Sie bereits 3 Jahre der Fachschule belegen könnten, wäre das schon das Optimum für die Bewertung dieser Zeit ...der Rest geht im Rauschen der 'Gesamtleitungsbewertung' unter - und, sofern noch eine Berufsausbildung dazu kommt, reden wir hier von weniger als Peanuts für die Rentenhöhe. Gruß w.
Hallo und besten Dank - leider kann ich nur eines von 2 Jahren belegen - es geht also um das 2. schönen Abend Ihnen
Fachschüleram 08.10.2020 | 19:56
Aber sicher - Spaß muss sein - das Leben ist schon hart genug - Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Antwort - ist sehr gut bei mir angekommen. Und das mit der Unordentlichkeit -trifft ja auch voll zu, ansonsten wäre ich ja nicht hier - Alles Gute für Sie und Danke nochmals :)
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