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Experten-Antwort

Familienreha Anträge

von sunnyhope29.03.2017 | 18:52
1088 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wenn ich eine Familienreha beantragen möchte, fülle ich für mich und mein Kind die 'Anträge aus, und gebe die zusammen ab?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag sunnyhope,

wie fastrentner bereits geschrieben hat, ist es schwierig eine Antwort zu geben, wenn Sie nicht weitere Angaben machen.

Wenn Sie eine Familienorientierte Rehabilitation meinen, kann ich die folgende Informationen geben und bereits ein paar Erkrankungen nennen, bei denen eine solche Leistung in Frage kommt.

Unter Familienorientierter Rehabilitation ist eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation für ein schwerst chronisch krankes Kind zu verstehen, bei der das Kind von seinen Eltern/Erziehungsberechtigten und/oder Geschwistern begleitet wird. Die Erkrankung des Kindes hat in solchen Fällen Auswirkungen auf die Familiensituation und eine Mitaufnahme der Familienangehörigen ist für den Rehabilitationserfolg erforderlich. Erkrankungen des Kindes, die eine Familienorientierte Rehabilitation begründen, sind z.B. Mukoviszidose, Zustand nach Operation am Herzen oder nach Organtransplantation.

Der Grund für die Rehabilitation ist die Erkrankung des Kindes. Die anderen Familienangehörigen brauchen keinen eigenen Rehabilitationsbedarf zu haben.

Deshalb ist nur ein Antrag auf Kinderrehabilitation für das schwerst chronisch kranke Kind zu stellen.

Weitere Informationen und das entsprechende Antragspaket finden Sie unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de

Geben Sie in der Suchfunktion einfach "Familienorientierte Rehabilitation" ein

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Fastrentneram 30.03.2017 | 13:48
Ich befürchte Sie werden lange auf eine Antwort warten müssen, wenn Sie nicht konkretisieren, was Sie unter einer Familienreha verstehen. Haben Sie und Ihre Familienangehörigen denn die gleichen gesundheitlichen Beschwerden, die sich auf das weitere oder zukünftige Arbeitsleben auswirken könnten? Oder meinen Sie eine Mutter-Kind-Kur? Diese wird von den Krankenkassen bewilligt!
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