Hallo Kk,
bei Rehabilitationsleistungen mit familienorientierter Zielsetzung (sogenannte "Familienorientierte Rehabilitation", FOR) handelt es sich um eine Form der Kinderrehabilitation, mit welcher der besonderen Belastungssituation und den familiären Bedarfslagen, die sich für schwerst chronisch kranke Kinder und ihre Familienangehörigen ergeben können, Rechnung getragen werden soll.
Im Rahmen der FOR werden die Angehörigen des kranken Kindes, in der Regel sind dies Eltern und Geschwister, in den Rehabilitationsprozess einbezogen.
Entscheidend ist, dass neben dem Rehabilitationsbedarf des erkrankten Kindes auch für weitere Familienangehörige eine familienorientierte Bedarfslage besteht. Die Mitaufnahme ist dabei nicht von einem eigenständigen Rehabilitationsbedarf der Familienangehörigen abhängig und wird nicht bereits durch einen eigenständigen Rehabilitationsbedarf weiterer Familienangehöriger begründet. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Erkrankung des Kindes die Alltagsaktivitäten der Familie erheblich beeinträchtigt. Es handelt sich damit um eine Rehabilitationsleistung zu Gunsten des erkrankten Kindes und nicht um eine eigenständige Rehabilitationsform.
Ob eine FOR gewährt werden kann oder nicht, hängt aber letztlich von den medizinischen Befunden und den Gesamtumständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Für die Kinderrehabilitation besteht eine gleichrangige Zuständigkeit der Renten - und Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass derjenige Träger den Antrag zu bearbeiten und zu entscheiden hat, bei dem der Antrag zuerst eingereicht wird.