Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

fehlende Angaben im DDR-SV-Ausweis. Was tun?

von plötzlich-und-unerwartet18.09.2022 | 19:45
807 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Beim Suchen bzw. Finden renten-relevanter Unterlagen aus dem vorigen Jahrtausend mußte ich feststellen, daß es Lücken in meinen DDR-SV-Ausweisen gibt: - mal bei der Summe des Lohnes - mal bei der Dauer der Beschäftigung - mal der Stempel des Arbeitgebers Bin ich da jetzt finanziell 'in den A. gekniffen' (weil es die Firmen ja nicht mehr gibt) oder gibt es irgendwelche Möglichkeiten, diese rentenhöhe-beeinflussenden Infos noch zu bekommen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Daher werden solche Kommentare von uns konsequent entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

8 Antworten

W°lfgangam 18.09.2022 | 20:15
Hallo pötzlich-und-unerwartet, erstmal ja/zu Recht!, da Sie es versäumt haben, alle Anfragen der DRV ab Alter 43 ff. zu ignorieren - wo Sie rechtzeitig/zeitnah hätten reagieren können, um nach Unterlagen/Daten zu fanden. Ggf. helfen Ihnen hier Zeugenerklärungen weiter, um für die DRV relevante Daten Ihrer Versicherungszeiten glaubhaft machen zu können. Genaueres erklärt Ihnen Ihre DRV. Gruß w.
ABCam 21.09.2022 | 08:42
Die Aufbewahrungsfristen der Unterlagen der Betriebe der ehemaligen DDR sind 2011 ausgelaufen. Wenn im SV-Buch der DDR keine Angaben zum Entgelt drinstehen kann der RV-Träger diese Zeiten als wiederhergestellte Zeiten nach § 203 Abs. 1 SGB VI verordnen und Tabellenentgelte ansetzen. Zeugenaussagen sind bei dieser Konstellation nicht notwendig. Die Voraussetzungen einer Wiederherstellung dieser Zeiten ist für Ossis niederschwelliger, da dort sämtliche Zeiten nur im SV-Buch standen und nicht wie im Westen in den Versicherungskarten und auch noch bei der Krankenkasse. Also: V0100 mit dem Vordruck für die Beschäftigungszeiten für die Zeiten in der ehemaligen DDR ausfüllen und einreichen nebst Kopie vom SV-Buch.
W°lfgangam 21.09.2022 | 20:18
Zitat von ABC anzeigenausblenden
*hüstel ...Sie haben die Ausgangsfrage vollumfänglich gelesen? Für den Nachlesefaulen: "daß es Lücken in meinen DDR-SV-Ausweisen gibt: (...) - mal bei der Dauer der Beschäftigung" NA KLAR ...füll mal fix den V0711 aus, und im Sinne von @ABC werden alle behaupteten/nicht belegten Beschäftigungszeiten in der DDR einfach so auf Zuruf ins Rentenkonto eingestempelt - tzz, wirklich *doof von mir, den 'Behindertenbonus' für Ost-Zeiten (sorry, Sie bezeichneten es wohl als niederschwellig (ist das erotisch geprägt?;-)), überlesen zu haben *g Gruß w.
plötzlich-und-unerwartetam 21.09.2022 | 21:07
Zitat von ABC anzeigenausblenden
Nach den ersten Antworten Sonntagabend auf meine drei Fragen dachte ich: "Wow, ist das hier ein Forum, wo nur Menschen sind, die eine schwere Kindheit hatten... und deshalb den Rest ihrs Lebens alle anderen Menschen nur negativ interpretieren... ihnen nur Negatives unterstellen?" Muß wohl ein ziemlich erbärmliches Leben sein. PS: Ist da der Spruch entstanden "Nur was ich selber denk und tu, trau ich anderen zu..." Deshalb freue ich mich, daß es doch noch vorurteilsfreie und somit hilfreiche Antworten gibt! VIELEN DANK!!! PS: Diese Frage hatte ich vor 6 Wochen per Mail auch der Bearbeiterin menes Antrages gestellt, aber bis heute keine Antwort bekommen.
ABCam 22.09.2022 | 17:06
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Die Voraussetzungen einer Wiederherstellung dieser Zeiten ist für Ossis niederschwelliger, da dort >>>sämtliche<<< Zeiten nur im SV-Buch standen
*hüstel ...Sie haben die Ausgangsfrage vollumfänglich gelesen? Für den Nachlesefaulen: "daß es Lücken in meinen DDR-SV-Ausweisen gibt: (...) - mal bei der Dauer der Beschäftigung" NA KLAR ...füll mal fix den V0711 aus, und im Sinne von @ABC werden alle behaupteten/nicht belegten Beschäftigungszeiten in der DDR einfach so auf Zuruf ins Rentenkonto eingestempelt - tzz, wirklich *doof von mir, den 'Behindertenbonus' für Ost-Zeiten (sorry, Sie bezeichneten es wohl als niederschwellig (ist das erotisch geprägt?;-)), überlesen zu haben *g Gruß w.
Habe ich nie behauptet. Es ging um die Möglichkeit der Wiederherstellung der Zeiten, die, wie bereits erwähnt für Zeiten in der ehemaligen DDR wesentlich einfacher zugelassen werden. Gerade auch bei der eidesstattlichen Versicherung. Es ist durchaus üblich, dass, selbst wenn der Zeitraum nicht mehr genau angegeben werden kann diese Zeiten im VV mit Tabellenentgelten einzugeben. Da bist du in deinem Versicherungsamt aber eventuell nicht so na an der Praxis wie ich. Übrigens finde ich deine laxe Ausdrucksweise etwas seltsam, ist das deine Art von Humor? Jedenfalls sehe ich in einem Forum mit diesem Hintergrund (es geht um Geld!) hier weitaus weniger Grund für flapsige Sprüche, aber jeder wie er mag. PS: natürlich habe ich die Problematik und Ausgangsfrage gelesen;-)
W°lfgangam 22.09.2022 | 20:05
Zitat von ABC anzeigenausblenden
ABC schrieb

Die Voraussetzungen einer Wiederherstellung dieser Zeiten ist für Ossis niederschwelliger, da dort >>>sämtliche<<< Zeiten nur im SV-Buch standen [/quote]

*hüstel ...Sie haben die Ausgangsfrage vollumfänglich gelesen?

Für den Nachlesefaulen: "daß es Lücken in meinen DDR-SV-Ausweisen gibt: (...) - mal bei der Dauer der Beschäftigung"

NA KLAR ...füll mal fix den V0711 aus, und im Sinne von @ABC werden alle behaupteten/nicht belegten Beschäftigungszeiten in der DDR einfach so auf Zuruf ins Rentenkonto eingestempelt - tzz, wirklich *doof von mir, den 'Behindertenbonus' für Ost-Zeiten (sorry, Sie bezeichneten es wohl als niederschwellig (ist das erotisch geprägt?;-)), überlesen zu haben *g

Gruß

w.

[/quote]

Habe ich nie behauptet. Es ging um die Möglichkeit der Wiederherstellung der Zeiten, die, wie bereits erwähnt für Zeiten in der ehemaligen DDR wesentlich einfacher zugelassen werden. Gerade auch bei der eidesstattlichen Versicherung.

Es ist durchaus üblich, dass, selbst wenn der Zeitraum nicht mehr genau angegeben werden kann diese Zeiten im VV mit Tabellenentgelten einzugeben.

Da bist du in deinem Versicherungsamt aber eventuell nicht so na an der Praxis wie ich. Übrigens finde ich deine laxe Ausdrucksweise etwas seltsam, ist das deine Art von Humor? Jedenfalls sehe ich in einem Forum mit diesem Hintergrund (es geht um Geld!) hier weitaus weniger Grund für flapsige Sprüche, aber jeder wie er mag. PS: natürlich habe ich die Problematik und Ausgangsfrage gelesen;-)

stimmt/nicht ...das 'Zonenrandgebiet' ist nahezu in Sichtweite von mir - habe heute noch den Einfall des Trabi-Kosors aus '89 in der 'Nase' *g > "Gerade auch bei der eidesstattlichen Versicherung." Hatte ich bereits zu Möglichkeiten via Zeugenerklärung hingewiesen (ohne, wäre im weiteren Verwaltungsverfahren folgend eine Eid Vers möglich, die die DRV dann grundsätzlich von sich anbietet). > "Übrigens finde ich deine laxe Ausdrucksweise etwas seltsam, ist das deine Art von Humor?" Sie ist verständlicher, als DRV-Sprech, sowie in Rentenauskünften/-Bescheiden, und meine Ratsuchenden vor Ort kommen damit bestens zurecht/sind verstanden und haben verstanden - was sie in andern 'Stellen' vermissen. >"Jedenfalls sehe ich in einem Forum mit diesem Hintergrund (es geht um Geld!) hier weitaus weniger Grund für flapsige Sprüche" Richtig: auf den Punkt gebracht gibt es klare Prognosen/Rentenerwartungen in € - Zahlen haben keinen Flaps-Faktor :-) Aber, dazu hat @plötzlich-und-unerwartet ja keine Angaben gemacht, was via Erstschätzung die potenziell zusätzlichen Versicherungszeiten überhaupt für einen Monatsrentenwert hätten/lohnt die Mühe überhaupt ... Gruß w. PS: "nicht so na an der Praxis wie ich" @ABC: Sofern Sie an einem Erfahrungsaustausch interessiert sind, erfragen Sie meine der Foren-Red. bekannte E-Mail <- Freigabe hiermit genehmigt/für die priv. E-Mail.
Anti Wolleam 23.09.2022 | 06:20
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
PS: "nicht so na an der Praxis wie ich" @ABC: Sofern Sie an einem Erfahrungsaustausch interessiert sind, erfragen Sie meine der Foren-Red. bekannte E-Mail <- Freigabe hiermit genehmigt/für die priv. E-Mail.
Vermutlich damit diese sich bei Fragen an Dich wenden können oder warum sollte die Redaktion gerade Deine Mailadresse interessieren? Du glaubst wohl tatsächlich daran unersetzlich zu sein? Spätestens eine Woche nach dem Du hier nicht mehr antwortest, bist auch Du Geschichte!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026