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fehlende rentennachweise

von Tati11.03.2008 | 16:59
5830 Ansichten
3 Antworten

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Leider fehlen mir aus den Jahren 1968 bis 1971 rentennachweise. habe die krankenkasse angeschreiben habe von denen mein krankenblatt erhalten allerdings nur 1970 bis 1971. 2 Jahre meiner Ausbildung fehlen die Firma besteht nicht mehr auch bei der Innung oder der Berufschule keinerlei Nachweise erhältlich. Was kann ich tun?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie die Zeiten weder nachweisen noch glaubhaft machen können, kommt als weiteres Mittel der Glaubhaftmachung nur noch eine Zeugenerklärung in Betracht, über deren Anerkennung die Rentenversicherung entscheidet. Die eigene eidesstattliche Versicherung des Versicherten reicht als Mittel der Glaubhaftmachung aber nicht aus, da sie nicht ausdrücklich in der hier maßgeblichen Vorschrift des § 286 Abs. 5 SGB VI zugelassen ist.

2 Antworten

bekissam 11.03.2008 | 21:31
Häufig ist die letzte Versicherungskarte nicht in das Kartenarchiv gelangt, weil ab 1972/1973 die elektronische Datenmeldung eingeführt worden ist. Die vom Arbeitgeber an den Versicherten ausgehändigte Karte schmort bei manchen seit Jahrzehnten in der Schublade oder wird beim nächsten Umzug entsorgt. Eine ganz schlechte Alternative. Diese Versicherungskarten (grün oder braun im DinA5-Format) sollten umgehend bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle zur Verwahrung im Kartenarchiv abgegeben werden. Wenn Sie alle Möglichkeiten der Beschaffung von Nachweisen ausgeschöpft haben, legen Sie die Ergebnisse Ihrer Bemühungen dem Rentenversicherungsträger vor. Als letztes Mittel bleibt dann eine eigene Eidesstattliche Erklärung. Wenn es sich um eine Lehrzeit handelte, dürfte möglicherweise aus dem Zusammenhang erkennbar sein, dass weitere Beitragszeiten vorhanden gewesen sein müssen.
Schadeam 13.03.2008 | 07:54
zur vom Experten angesprochenen Zeugenaussage ist allerdings kritisch anzumerken, dass es nicht reicht, wenn der Zeuge bestätigt, dass Sie in der Firma beschäftigt waren. Er muss auch Kenntnisse darüber haben, dass Sie damals korrekt angemeldet wurden und die Beiträge regelmäßig abgeführt wurden. Somit scheiden normale Kollegen oder Bekannte, die "nur" wissen, dass Sie dort waren, aus. Es müsste sich schon um den Lohnbuchhalter, Personalchef oder Steuerberater (oder ähnliche Personen) der damaligen Firma handeln. Dieser"Nachweis" aus den 70er Jahren wird sehr schwer, wenn nicht unmöglich. Hier wird von den RV Trägern ein äußerst strenger Maßstab angelegt.
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