Hallo Rehabilitant,
eine feste gesetzliche Regelung, ab welcher eine Beurteilung der Belastbarkeit nicht mehr möglich ist, gibt es nicht. Solche Gespräche zwischen der Maßnahmeneinrichtung und der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen stets anlassbezogen und einzelfallabhängig.
Es soll hierbei durchaus darauf geachtet werden, ob das angesetzte Maßnahmenziel noch erreicht werden kann oder nicht. Da dies jedoch bei jedem anders ausfällt, kann hier keine einheitliche Regelung getroffen werden.
Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Reha-Fachberater.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam