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Experten-Antwort

Finanzielle Regelung bei Forführung einer abgebrochenen berufl. Reha-Maßnahme?

von Sabrina29.12.2023 | 10:56
123 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Forum und Expertenteam, Ich habe bei einem Bildungsträger eine berufliche Reha (LTA) von der deutschen Rentenversicherung begonnen. Während dieser Zeit wurde mir von der RV Übergangsgeld gezahlt. Doch musste ich dann wegen eines Unfalles und einer damit verbundenen Operation die Reha vorzeitig beenden und bin seither fortlaufend krankgeschrieben. Von der RV habe ich wegen der Beendigung der Reha dann einen Aufhebungsbescheid bekommen und die Zahlung des Übergangsgeldes wurde eingestellt. Seither erhalte ich stattdessen Krankengeld von der Krankenkasse. Mein Wunsch ist es nun, dass ich nach meiner Heilung die berufliche Reha fortführe, so wie mir das die RV damals bei der Beendigung angeboten hat. Dazu wurde mir von der RV mitgeteilt, dass ich vorab - also noch während meiner Krankschreibung - den Bildungsträger wegen meinem Wunsch kontaktieren soll, dass ich die abgebrochene Maßnahme nach meiner Genesung wieder fortsetzen möchte. Damit verbunden wird dann der Bildungsträger der RV mitteilen, wann bei der Maßnahme ein Platz für mich frei ist und es für mich dann wieder weitergehen kann. Meine Frage ist nun: Wie ist denn die finanzielle Situation geregelt für die Zeit zwischen dem Ende meiner Krankschreibung - und ich kein Krankengeld mehr bekomme - und dem Zeitpunkt, wenn die Reha fortgesetzt werden kann? Lieben Dank an alle, die mir bei dieser Frage helfen können. Sabi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabrina,

 

für die Zeit nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit und der Wiederaufnahme der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Ggf. besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ist ein solcher Anspruch nicht gegeben, können Sie Bürgergeld beantragen. 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Max Mustermannam 02.01.2024 | 15:49
Meines Wissens hat man zwischen den beiden genannten Zeiträumen - also Ende Krankengeldbezug und Beginn / Fortsetzung einer beruflichen Reha - von der RV auch Anspruch auf Zwischenübergangsgeld. Oder ist das eine Fehlinfo? In jedem Fall sollte man hier die entsprechende Rechtsgrundlage erfahren, ob ein solcher Anspruch besteht oder nicht.
Deutsche Rentenversicherung
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