Hallo Sabrina,
für die Zeit nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit und der Wiederaufnahme der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Ggf. besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ist ein solcher Anspruch nicht gegeben, können Sie Bürgergeld beantragen.