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Experten-Antwort

Flexirente - Beiträge zum Rückkauf vo Abschlägen variabel?

von Flexirentner08.06.2017 | 08:25
670 Ansichten
6 Antworten

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Mit der Flexirente ist nach meinem Verständnis der Rückkauf von Rentenabschlägen in mehreren Raten und auch nur teilweise möglich. Doch wie variabel bin ich bzgl. Höhe und Zeitpunkt dieser Zahlungen? Kann ich (Jahrgang 1965) z.B. nach Stellen des Antrags und Erhalt der besonderen Auskunft in 2017 eine Rate i.H.v. 10.000 € in 2018, eine weitere Rate von 5.000€ in 2019, keine Zahlungen in 2020 und 2021 und dann wieder einen Beitrag von z.B. 10.000€ in 2021 leisten? Vielen Dank für konstruktive Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beim Ausgleich der Rentenabschläge durch eine Beitragszahlung sind grundsätzlich Teilzahlungen zulässig, jedoch mit Wirkung ab 01.07.2017 nur noch zweimal im Kalenderjahr. Ratenzahlungen wie von Ihnen beschrieben sind jedoch möglich. Bei späteren Raten kann aber der Beitragsaufwand steigen, wenn die maßgebenden Rechengrößen zu den Zeitpunkten der tatsächlichen Ratenzahlung höher sind.

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5 Antworten

Schadeam 08.06.2017 | 08:29
Ja! Und bei jeder der einzelnen Überweisungen senden Sie ein kurzes Begleitschreiben an die Sachbearbeitung "nächste Rate zu 10.000 € wurde am xx.xx.20xx überwiesen"
eosam 08.06.2017 | 08:51
Zusammen mit der Flexirente wurde die Rentenabschlagsausgleichszahlung dahingehend angepasst, dass - man bereits ab dem 50. Lebensjahr Beträge einzahlen kann (bisher erst ab 55) - nur noch zwei mal / Kalenderjahr einzahlen kann (bisher konnte man so oft zahlen wie man wollte was erheblich Verwaltungsaufwand mit sich führte). Der Rest ist gleichgeblieben.
Frageam 08.06.2017 | 17:48
Können diese Zahlungen eigentlcih auch bequem über das SEPA-Lastschrifverfahren abgebucht werden? (Das würde ja auch die Zuordnung vereinfachen? )
eosam 08.06.2017 | 18:53
Nein, es findet keine Abbuchung statt. Wenn man einmal einen Betrag einzahlen will, muss hierfür der Rentenversicherungsträger nicht gleich eine Abbung vornehmen. Das macht es in der Summe umständlicher als würde der Beitragszahler selbst (einfach) überweisen. In der Mitteilung über die Höhe der auszugleichenden Beträge ist ein Verwendungszweck mit angegeben, der bei richtiger Anwendung die Zuordnung bereits eindeutig macht.
W*lfgangam 08.06.2017 | 21:18
Hallo Flexirentner, rechnen Sie in Gedanken vielleicht 1-2% auf die jetzt ermittelte Ausgleichszahlung für jedes spätere Jahr drauf, um mit den dynamischen Beitragsanpassungen Schritt zu halten. Die letzte Raten(ausgleichs)zahlung lassen Sie sich dann am Ende noch mal ermitteln, um eine 'Punktlandung' zum 1:1 Ausgleich hinzulegen - wenn Sie wollen und auch auf die letzten 10 EUR wert legen. Gruß w.
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