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Flexirente - Mütterrente II

von Jonny22.11.2018 | 13:17
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Dem kontrovers diskutierten Beitrag https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/flexi-sp… In dem vom Flexi- Spezi beschriebenen Fall läuft das ja darauf hinaus, dass ab JAN 2019 kein Rentenanspruch mehr besteht und danach erneut beantragt werden kann. Die RV-Träger haben sich ja wohl darauf verständigt, dass der Entziehungsbescheid auf der Grundlage des prognostizierten Hinzuverdienstes ABSCHLIESSEND ist und der Hinzuverdienstdeckel erst zum 1. Juli mit der neuen Bezugsgröße für 2019 zu berücksichtigen ist. Dazu zwei Fragen: Wann ist – nach der Bewilligung einer Teilrente in 2018 mit ab JAN entfallendem Rentenanspruch – mit dem Entziehungsbescheid zu rechnen? Wird mit der Mütterrente II ab JAN 2019 ein ohne sie entfallender Anspruch doch wieder eine – wenn auch geringe – Teilrente zur Folge haben und damit ein Neuantrag z.B. ab Sommer / Herbst 2019 entbehrlich?

3 Antworten

Abgehobenam 22.11.2018 | 13:36
Du kriegst auch nie genug, was? Diese theoretische Fragestellungen wären ja noch zu verstehen wenn Du selber betroffen wärst. Der zuständige Experte ist wirklich nicht zu beneiden!
Unwissendeam 22.11.2018 | 19:52
i. d. R. ab November Nein, das ist nicht möglich.
Jonnyam 22.11.2018 | 21:42
@Unwissende, vielen Dank auch. Ich wusste doch, dass ich gehört werde.
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