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Experten-Antwort

Flexirente nach Fall der Hinzuverdienstgrenze

von F19.11.2022 | 00:16
110 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe Flexirente 80% seit 1.5.21 als Schwerbehindeter. Ich arbeite nebenher und verdiene so ungefähr 10.000€ brutto pro Jahr Die volle Rente bekäme ich als Schwerbehindeter am 1.7.23 und die Regelarbeitszeit ist am 1.7.25. Da die Grenze für Hinzuverdienst nächstes Jahr fallen soll, überlege ich mir was für mich wann am sinnvollsten ist bzw welche sinnvolle Optionen ich habe. Danke im Voraus für Eure Rückmeldung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo F.,

wahrscheinlich haben Sie den 80%igen Teilrentenbezug beantragt, denn mit Ihrem aktuellen Hinzuverdienst, könnten Sie ja bereits die volle Rente beanspruchen.

Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für eine Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze liegt für 2021 als auch für 2022 bei 46.060 Euro. Mit einem Jahresverdienst von 10.000 Euro lägen Sie also aktuell darunter.

Vielleicht empfiehlt sich ein Termin bei einer Beratungsstelle, damit Sie Ihre Frage nochmal vor Ort diskutieren und etwaige Ergebnisse gleich schriftlich weitertransportiert werden können.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Klugpuperam 19.11.2022 | 06:33
Abgesehen davon, dass das Gesetz noch gar nicht in Kraft ist, macht es wohl Sinn spätestens ab 01.07.2023 die volle Rente zu beanspruchen. Laufend wäre die volle Rente ja auch schon möglich, aber da hat man sich wohl begründet dagegen entschieden.
Fam 19.11.2022 | 09:16
Welches Formular muss man da ausfüllen um auf die Vollrente zu gehen?
Ältesteram 19.11.2022 | 08:05
WENN die Grenze fällt, leider tut sich unsere Politik sehr schwer damit eine Entscheidung zu treffen,obwohl der Beratungsbedarf groß ist und noch keine endgültige Aussage getroffen werden kann.Es ist zum Kotzen.
Schadeam 19.11.2022 | 07:22
Wenn die Grenze fällt, können Sie ab 01.01.2023 die 100% nehmen und unbegrenzt zuverdienen. Warum bis Juli warten? Somit dürfte sich die Flexi Geschichte ab Januar schlicht und ergreifend erledigt haben.
KSCam 19.11.2022 | 11:31
Formlos, am besten über die online Kontaktformulare.
KSCam 19.11.2022 | 11:36
Genau das wird Ihnen jeder Berater auch sagen, wir "eiern" da jetzt schon seit 6-8 Wochen in jeder 2. Beratung rum und wissen 6 Wochen vor Jahresende immer noch nicht was Sache ist. Scheint aber unsere Parlament nicht zu interessieren. Denen scheint es egal zu sein ob man die Menschen die kurz vor der Rente stehen vernünftig beraten kann oder nicht.
Modi1969am 19.11.2022 | 13:23
Hallo, wenn Sie bereits Altersrente beziehen, interessiert es nicht mehr, wann die Rente theoretisch abschlagsfrei gewesen wäre, da ja bereits eine abschlagsbehaftete Rente (zu 80 %) bezogen wird. Die Beiträge aus der Beschäftigung neben der Rente werden zum Regelalter (abschlagsfrei) verrentet und auch die noch nicht verrenteten 20 % sind dann zum Regelalter abschlagsfrei. Wenn Sie zu Januar 2023 die Vollrente nehmen, haben die bisherigen 20 % der Rente, die noch nicht bezogen wurden,einen Restabschlag und die Beschäftigung ab Januar 23 wird dann zum Regelalter über Zuschlag abschlagsfrei verrentet, sofern Sie weiterarbeiten. Der Bescheid wird ein Fest für jeden Berater , der den dann aufdröseln soll...
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