Ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente erfüllt sind ist ggf. vom Eintritt des Leistungsfalles abhängig, weil von diesem Zeitpunkt aus werden die "3 in 5" berechnet.
Pflichtbeiträge für Kranken- oder Arbeitslosengeld gelten als Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung. Sie werden bei den 36 Monaten berücksichtigt.
Die freiberufliche Tätigkeit kann nicht berücksichtigt werden, da es aber "nur" 15 Monate war, dürfte es keine negativen Auswirkungen haben.
Es ist allerdings empfehlenswert sich individuell bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten zu lassen, um sicher zu gehen.