Hallo Stefanie,
ich kann VP nur zustimmen. Nach Ihrer Schilderung sind Sie bereits kraft Gesetzes versicherungspflichtig, da Sie durchgängig über eine versicherungspflichtige Beschäftigung bzw. einen versicherungspflichtigen Sozialleistungsbezug versichert waren bzw. sind. Die Beantragung der Versicherungspflicht für den Fall, dass die Prüfung ergibt, dass Sie nicht für die Dauer des Bezuges von Übergangsgeld versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind, soll sicherstellen, dass keine Versicherungslücke in Ihrem Versicherungskonto entsteht.