Guten Morgen HR PAYROLL,
unter Punkt 2.2.1 wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt bescheinigt. Zum Arbeitsentgelt gehören beispielsweise Gehälter, Löhne,
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld. Bereits geleistete Einmalzahlungen sind hier im Gesamtbetrag zu berücksichtigen.
Wie im Formular V0210 beschrieben ist unter Punkt 2.2.2. das gegenwärtige beitragspflichtige Arbeitsentgelt einzutragen. Gegenwärtiges Arbeitsentgelt ist das laufende aktuelle monatliche Bruttoarbeitsentgelt erhöht um 1/12 der jährlich zustehenden Einmalzahlungen. Soweit im Zeitpunkt der Erstellung der Entgeltbescheinigung keine Einmalzahlung gewährt wird, eine solche aber im entsprechenden Jahreszeitraum anfällt, ist sie mit einzubeziehen. Es kann sich jedoch nur um Einmalzahlungen handeln, die mit hinreichender Sicherheit wieder zu erwarten sind, wie zum Beispiel arbeits- oder tarifvertraglich gezahltes Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung