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Experten-Antwort

Energiepreispauschale bei rückwirkendem Rentenbeginn

von Carlo22.12.2022 | 16:04
387 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe heute meine Altersrente für langjährig Versicherte beantragt, die Rente wird rückwirkend zum 1.10.2022 beginnen. Bekomme ich dann bei der Bewilligung der Rente auch die Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carlo,

die Energiepreispauschale erhält, wer am 1. Dezember 2022 Bezieherin oder Bezieher einer laufenden Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist.

Um zu erreichen, dass auch die Rentner berücksichtigt werden, bei denen der Zahlungsauftrag mit dem Bescheid erst im Lauf des Monats Dezember erteilt wurde, ist ein zweiter Zahltermin anfang Januar vorgesehen.

Anspruchsberechtigte, die die Energiepreispauschale bis zum 9. Januar 2023 nicht erhalten haben, jedoch einen Anspruch darauf haben, können Sie die Auszahlung bis zum 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragen.

Weitere Informationen hierzu und das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter folgender Adresse:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KBS_energiepreispauschale

Der Antrag ist an folgende Anschrift zu senden:

Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Energiepreispauschale

44781 Bochum

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carlo,

nach unseren Informationen wird es ein entsprechendes Antragsformular geben.

Da der Antrag nur in den Fällen gestellt werden soll, in denen die Energiepreispauschale auch mit dem zweiten Zahlungslauf anfang Januar nicht ausgezahlt wurde, ist davon auszugehen, dass die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See den Internetauftritt auch erst am 9. Januar 2023 entsprechend ergänzen wird, um keine verfrühten Anträge zu verursachen.

Der Antrag ist dann im Zeitraum vom 9. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 zu stellen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Carloam 22.12.2022 | 16:51
Vielen Dank!
Carloam 22.12.2022 | 16:42
Danke für den Hinweis, allerdings kann ich auf der von Ihnen angegeben Seite keinen Antrag finden. Gibt es überhaupt einen förmlichen Antrag, oder muss ich die Auszahlung formlos bei der Knappschaft beantragen?
Deutsche Rentenversicherung
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