Hallo Hill,
bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung gibt es eine feststehende Hinzuverdienstgrenze. Sie beträgt 6 300 Euro im Kalenderjahr. Überschreiten Sie mit Ihrem Verdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze, wird der über der Grenze liegende Betrag durch zwölf geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Nehmen wir ein Beispiel an Ihren Zahlen.
Verdienst von 12000€/Jahr.
Ein Zwölftel davon sind 1000€.
Von diesem Betrag werden 40%, also 400 Euro, auf Ihre Rente angerechnet.
Allerdings gibt es den sogenannten Hinzuverdienstdeckel, der individuell für Sie berechnet wird. Wenn der Verdienst über diesem Hinzuverdienstdeckel liegt, erfolgt eine volle Anrechnung des darüber liegenden Betrages auf die verbliebene anteilige Rente.
Außerdem ist das Restleistungsvermögen nicht außer Acht zu lassen! Das Restleistungsvermögen beträgt bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich. Arbeiten Sie mehr, gefährden Sie unter Umständen Ihren Rentenanspruch.
Ihr Rentenversicherungsträger kann Ihnen den Hinzuverdienstdeckel nennen und Ihnen auch vorrechnen, was sie an Rente verlieren könnten. Daher ist eine persönliche Beratung empfehlenswert.
Sprechen Sie bitte in jedem Fall mit Ihrem Sachbearbeiter Ihres Rentenversicherungsträgers.