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Experten-Antwort

Überschreitung Hinzuverdienstdeckel bei voller Erwerbsminderungsrente

von Hill09.12.2019 | 15:49
271 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Da ich nun weit weniger als die Hälfte meines ursprünglichen Verdienstes monatlich habe wäre ein Hinzuverdienst aufgrund diverser finanzieller Verpflichtungen erforderlich. Meine alte Firma wäre bereit den Arbeitsvertrag auf einen Teilzeitantrag meinerseits auf 25 Stunden monatlich zu reduzieren. Doch auch bei dieser sehr geringen Stundenzahl werde ich bei ca. 800€/monatlich bzw. je Angestellten Prämienzahlung bei bis zu 12.000€ jährlich liegen. Ich kann mir die Zeit frei einteilen und möchte an einzelnen Tagen max 2-2,5 Stunden arbeiten und schauen dass ich im Monat 25 Stunden erreiche. Das die Rente gekürzt wird ist mir bewusst und ich finde es nur fair. Was mir allerdings Kopfzerbrechen bereiten würde, wäre eine erneute Überprüfung und damit wieder sehr viel Unsicherheit die einzug halten würde. Ich habe mittlerweile seit 2 Jahren diese massiven Gesundheitlichen Einschränkungen und seit dieser Zeit die ständige Unsicherheit wie es nur weitergehen soll. Somit meine Frage: Habe ich bei dieser Konstellation Probleme seitens der DRV zu befürchten? Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Hill

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hill,

bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung gibt es eine feststehende Hinzuverdienstgrenze. Sie beträgt 6 300 Euro im Kalenderjahr. Überschreiten Sie mit Ihrem Verdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze, wird der über der Grenze liegende Betrag durch zwölf geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Nehmen wir ein Beispiel an Ihren Zahlen.

Verdienst von 12000€/Jahr.

Ein Zwölftel davon sind 1000€.

Von diesem Betrag werden 40%, also 400 Euro, auf Ihre Rente angerechnet.

Allerdings gibt es den sogenannten Hinzuverdienstdeckel, der individuell für Sie berechnet wird. Wenn der Verdienst über diesem Hinzuverdienstdeckel liegt, erfolgt eine volle Anrechnung des darüber liegenden Betrages auf die verbliebene anteilige Rente.

Außerdem ist das Restleistungsvermögen nicht außer Acht zu lassen! Das Restleistungsvermögen beträgt bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich. Arbeiten Sie mehr, gefährden Sie unter Umständen Ihren Rentenanspruch.

Ihr Rentenversicherungsträger kann Ihnen den Hinzuverdienstdeckel nennen und Ihnen auch vorrechnen, was sie an Rente verlieren könnten. Daher ist eine persönliche Beratung empfehlenswert.

Sprechen Sie bitte in jedem Fall mit Ihrem Sachbearbeiter Ihres Rentenversicherungsträgers.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Definitivam 09.12.2019 | 16:11
Definitiv und hoffentlich auch! Genau das sind diese Konstellationen warum EM-Rentner immer wieder Anfeindungen ausgesetzt sind. Sie bekommen eine volle Erwerbsminderungsrente weil Sie A) zu krank sind in Ihrem Beruf zu arbeiten und B) zu krank sind auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als 3 Stunden zu arbeiten. Und jetzt wollen Sie am besten das Maximum in Ihrem alten Beruf arbeiten und am besten noch mehr bekommen als vorher. So etwas wird immer wieder von der Allgemeinheit als Sozialschm.... bezeichnet und ich hoffe das die DRV noch einmal genauer nach Ihren Einschränkungen schaut!!!
am 09.12.2019 | 16:08
Das kann Dir hier niemand beantworten. Selbst wenn Du unter 3 Stunden täglich arbeitest, könnte eine Überprüfung Deiner Rente stattfinden. Daher ist die einzig richtige Vorgehensweise, die geplante Beschäftigung vor der eigentlichen Arbeitsaufnahme zu melden und die Antwort des zuständigen Rententrägers darauf abwarten.
Hillam 09.12.2019 | 19:58
Vielen Dank für Ihre Antworten. Mir ist ein fehler unterlaufen. Ich überschreite nicht den Hinzuverdienstdeckel sondern nur die Hinzuverdienstgrenze. Ich werde maximal 2-2,5 Stunden/Tag arbeiten und das auch nur vereinzelte Tage im Monat. Dies werde ich natürlich ordnungsgemäß melden, daher hätte ich noch folgende Frage: Ist es sehr wahrscheinlich das mein Bescheid erneut geprüft wird, nur weil eine Beschäftigungsaufnahme mit 25 Stunden monatlich (eingeteilt in weniger als 2,5 Stunden täglich) mit Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze melde? Für weitere Antworten wäre ich sehr dankbar.
W°lfgangam 09.12.2019 | 20:36
Zitat von Hill anzeigenausblenden
Hallo Hill, wie schon oben erwähnt und auch hier nochmal nachzulesen ist: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/em-rente… bei hundertfach ähnlichen Fragen, was Beschäftigung + Std.-Zahl + Hinzuverdienst + ggf. Überprüfung/keine Überprüfung IHRER EM-Rente betrifft. Die 'Absolution'/das läuft mit meiner EM-Rente weiterhin, erhalten Sie von Ihrer DRV nur im direkten Kontakt, nicht über lediglich Meinungen in einem Forum, wo jeder mitquasseln kann, ohne Ihren Individualfall mit Akte auf dem Schreibtisch zu haben. Und ja, im Individualfall kann mehr gehen, als Sie denken/befürchten ...fangen Sie an dem Link zu folgen - wird schon schief gehen :-) Gruß w.
Hansiam 10.12.2019 | 08:56
Hallo Experte, müssen von den 12.000 EURO nicht erst noch die 6.300 EURO abgezogen werden? Dann ergibt sich ein Betrag von 5.700 EURO : 12 Monate = 475 EURO und davon 40% = 190 EURO die von der Rente abgezogen werden. Ich hoffe meine Rechnerei ist richtig.
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