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Frage an den Experten

von Heike23.04.2009 | 14:09
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo Experte/Expertin, @Brigitte hat am 22.04.2009 folgende Frage gestellt: Ich werde dieses Jahr 60 und möchte mit Abschlag in Frührente gehen.Meine Rente würde dann ca.480 € betragen. Da ich aber von der BBG eine Witwenunfallrente in Höhe von 950€ und von der Knappschaft eine Witwenrente (beide seit 1969 ich wurde mit 20 Witwe)in Höhe von 360€ beziehe möcht ich gern wissen ob und was eventuell angerechnet würde. Gruß brigitte Antwort Experte: Die Altersrente in Höhe von 480 € würde zunächst auf die Witwenrente der Berufsgenossenschaft angerechnet. Hierbei gilt auch der Freibetrag von 26,4 X aktueller Rentenwert. Bis 30.6.2009 ergibt sich ein Freibetrag von 701,18 €. Ab 1.7.2009 beträgt der Freibetrag voraussichtlich 718,08 €. Da der Freibetrag nicht überschritten wird, wirkt sich die Altersrente nicht auf die Hinterbliebenenrenten aus. Antwort Paula: Hallo Experte, Brigitte ist seit 1969 bereits Witwe. Sind Ihre Ausführungen in diesem Fall zutreffend? Weitere Antworten, insbesondere eines Experten sind nicht zu verzeichnen. Was ist denn nun richtig? Kann sich @Brigitte nun aussuchen was richtig ist? Oder fühlt sich der Experte gekränkt, dass seine Ausführungen angezweifelt worden sind? Heike

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Meine Aussage war, dass eine Einkommensanrechnung zunächst bei der UV-Rente durchzuführen ist. Da hier aber der Freibetrag nicht überschritten wird, erfolgt keine Anrechnung.

Brigitte ist bereits seit 1969 Witwe. Gem § 314 Abs. 1 SGB VI erfolgt in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn der Versicherte vor dem 1.1.1986 gestorben ist.

Beide Aussagen führen zum gleichen Ergebnis.

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