Hallo EU-Rentner,
wahrscheinlich hatte Ihr Rentensachbearbeiter diese Informationen bei Bescheiderteilung noch nicht von Ihrer AOK vorliegen. In der Rentenversicherung wird dann oft, um die Bescheiderteilung nicht (weiter) zu verzögern, zunächst von einer Pflichtversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung ausgegangen. Meist befindet sich auch ein entsprechender Hinweis im Rentenbescheid. Erst wenn dann von der Krankenversicherung die Antwort vorliegt, ob Sie dort (freiwillig) versichert sind, werden dann die einbehaltenen Beiträge an Sie ausgezahlt und ggfs. auch vom Rentenversicherungsträger ein Zuschuss zur Krankenversicherung gezahlt. Dieser Zuschuss setzt allerdings einen eigenen Antrag voraus. Sollten sie sich nicht sicher sein, ob sie einen solchen Zuschussantrag bereits gestellt haben, dann fragen Sie unbedingt bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach, ob er dort bereits vorliegt.