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Experten-Antwort

Frage zur freiwilligen KV für Rentner

von EU-Rentner6330.03.2013 | 10:09
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Hallo, Ich bekomme ab 01.03.2013 EU-Rente, bin 63 Jahre, 60 % behindert und war vorher Langzeitarbeitsloser mit ALG II und pflichtversichert in der AOK. Nun meine Frage: Von der AOK habe ich folgende Mitteilung bekommen: Folgende Versicherungszeiten: erstmalige Beschäftigungsaufnahme : 18.01.1971 Datum des Rentenantrages : 03.07.2012 Zeitraum der zweiten Hälfte des Erwerbslebens vom 11.10.1991 bis 03.07.2012 erforderliche Vorversicherungszeit (9/10) = 18 Jahre, 07 Monate, 27 Tage erbrachte Vorversicherungszeit = 18 Jahre, 02 Monate, 23 Tage Sollte der Leistungsbezug durch die Agentur für Arbeit enden, endet auch Ihr Versicherungsschutz. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Versicherung freiwillig versichern. So weit = so gut. Gestern kam nun erstmals die EU-Rente laut Rentenbescheid vom 11.01.2013: Höhe der laufenden Leistung: Monatliche Rente ab 01.03.2013: 614,65 Eu Beitragsanteil des Rentners zur KV : - 50,40 Beitragsanteil des Rentners zur PV : - 14,14 Monatlicher Zahlbetrag : 550,11 Euro Diese 550,11 habe ich gestern auch bekommen. Frage : Habe ich da nicht schon meine Beiträge bezahlt, oder was ist da los? Ich sehe bei diesem ganzen Kram mit der Freiwilligkeit nicht durch! Wenn etwas freiwillig ist, dann muss man doch nicht - oder wie ist das gemeint? MfG EU-Rentner63

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EU-Rentner,

wahrscheinlich hatte Ihr Rentensachbearbeiter diese Informationen bei Bescheiderteilung noch nicht von Ihrer AOK vorliegen. In der Rentenversicherung wird dann oft, um die Bescheiderteilung nicht (weiter) zu verzögern, zunächst von einer Pflichtversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung ausgegangen. Meist befindet sich auch ein entsprechender Hinweis im Rentenbescheid. Erst wenn dann von der Krankenversicherung die Antwort vorliegt, ob Sie dort (freiwillig) versichert sind, werden dann die einbehaltenen Beiträge an Sie ausgezahlt und ggfs. auch vom Rentenversicherungsträger ein Zuschuss zur Krankenversicherung gezahlt. Dieser Zuschuss setzt allerdings einen eigenen Antrag voraus. Sollten sie sich nicht sicher sein, ob sie einen solchen Zuschussantrag bereits gestellt haben, dann fragen Sie unbedingt bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach, ob er dort bereits vorliegt.

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4 Antworten

Gigiam 30.03.2013 | 11:33
Hallo EU-Rentner, schau mal im Laufe des Tages in deinen Beitrag im Tacheles-Forum. Dort hat die @MausMaus ausführlich und korrekt geantwortet Gigi
Sozialröchler?am 30.03.2013 | 18:25
Sie haben doch Ihre Frage bereits selbst beantwortet. Wo liegt das Problem? Die Krankenkasse wird Sie beim Rentenversicherungsträger bei Ende der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht abmelden und Sie erhalten die über diesen Zeitpunkt hinaus bereits entrichteten Pflichtbeiträge zurück. Ob Sie sich dann freiwillig krankenversichern, müssen Sie mit der Krankenkasse klären. Falls Sie eine freiwillige oder private Krankenversicherung abschließen, haben Sie einen Anspruch auf Beitragszuschuss zur Krankenversicherung. Das Antragsformular gibt es hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
EU-Rentner63am 31.03.2013 | 10:05
Hallo, also heißt das konkret, dass ich jetzt 614,65 Euro Rente bekomme und diese 64,54 direkt an die AOK abführen muß und dazu dann auch noch meinen eigenen Anteil von 64,54, so dass dann von meiner Rente nur noch 485,57 Eur übrig bleiben? MfG EU-Rentner63
Gigiam 31.03.2013 | 11:42
Hallo EU-Rentner, nein, so ist der Verfahrensablauf nicht. Wenn Du freiwilliges Miglieder bei der AOK bist musst der den Geambeitrag direkt an die AOK zahlen. Der Beitrag wird aus einer Mindestbemessungsgrundlage von 898,33 Euro bemessen und wird mit Pflegeversicherung knapp 160 Euro betragen. Von der DRV erhälst Du einen Zuschuß von 7,3 Prozent Deiner Rente. Dein Anteil ist damit höher als Du es erwartest. Gigi
Deutsche Rentenversicherung
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