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Frage zur Riester-Rente

von Susanne Müller29.10.2007 | 23:10
1182 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich arbeite seit einigen Jahren im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (mtl. 200,00E).Habe mich nun Okt. 2007 entschlossen auf meine Versicherungsfreiheit zu verzichten und freiwillig bis auf 19,...% aufzustocken, um meine Rente ein wenig aufzubessern und einen Riester Vertrag abschliessen zu können. ( 3 Kinder ) Bei Abschluss noch in diesem Jahr und Einzahlung von 60,00 E Sockelbetrag erhalte ich dann für dieses Jahr, also 2007, die volle Zulage für mich und die Kinder, obwohl mein Vorjahreseinkommen (2006) nicht rentenversicherungspflichtig war??

2 Antworten

Schiko.,am 30.10.2007 | 10:48
Meine hierzu folgendes: Die zulagen für 2007 sind mit 200 monatlich in 2006 als geringverdiener ohne aufstockung nicht riesterfähig. Dies reparieren sie mit 60 sockelbetrag, und erhalten die vollen zulagen von 114 und 414 = 528 in 2007 In 2007 sind durch aufstockung für die monate oktober- dezember 600 euro riesterfähig. Daraus 4 % ergeben nur 24 euro, dies reicht aber nicht für die zulagen. Sie zahlen also wieder 60 sockelbetrag und erhalten 2008 154 grundzulage + 555 für die drei kinden, insgesamt 709 zulagen. Ich behaupte nicht , dass dies so ist, für eine diskussion taugt es allemal. Mit freundlichen Grüßen.
Unbekanntam 30.10.2007 | 21:32
Hallo Schiko., damit man die Förderung für das Jahr 2007 bekommt, muss man 3% seines Vorjahreseinkommens (2006) abzüglich der Förderung in den Riestervertrag gezahlt haben. Hierbei gilt das Prinzip des Beitragsjahres. Wenn man im ganzen Jahr auch nur einen einzigen Pflichtbeitrag in der Rentenversicherung gezahlt hat, hat man Anspruch auf die volle Förderung. Es ist nicht so, wie du es in deinem Beispiel angibst, dass man auf die Förderung anteilig der Pflichtbeitragsmonaten zahlt. http://www.als-seminare.de/pdf/bmf/schreiben/2004-11-17_altersvo…
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