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Experten-Antwort

Fragen zum Wiederspruch

von Jan06.11.2021 | 11:22
116 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe gestern meinen Bescheid über meine EMR bekommen.Die Entscheidung wurde laut telefonischer Auskunft von der Leistungsabteilung getroffen. Ich möchte über den VDK erst mal Widerspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen. Dann gegeben falls den Widerspruch vernünftig begründen oder auch wenn es keinen Sinn macht den Widerspruch dann wieder zurücknehmen. Wäre das rechtlich so in Ordnung!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Jan,

Ihre geplante Vorgehensweise ist rechtlich völlig in Ordnung. Denken Sie daran, dass Sie die dazu genannte Frist zum Einlegen eines Widerspruchs (in der Regel 1 Monat) einhalten.

Sie können in Ihrem schriftlichen Widerspruch auch gerne formulieren, dass Sie dies „fristwahrend“ machen und eine Begründung dazu erst nach Akteneinsicht erfolgt. Somit haben Sie etwas mehr Zeit gemeinsam mit dem VdK den Widerspruch zu begründen.

Ebenso besteht die Möglichkeit , dass Sie den Widerspruch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV mündlich zur Niederschrift durch Mitarbeiter aufnehmen lassen. Viel Erfolg!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jan,

eine elektronische Akteneinsicht ist derzeit noch nicht möglich. Ihre Akte wird daher dem VDK auf dem Postweg zugesandt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 06.11.2021 | 11:32
....können Sie so machen.... aber wegen was eigentlich Widerspruch? Wurde die Rente abgelehnt? Oder nur weil vielleicht irgendestwas Ihnen nicht logisch scheint? Oder nur aus Prinzip?
Janam 13.11.2021 | 10:40
Vielen Dank für die Antworten. Widerspruch mit Kurzbegründung und Akteneinsicht für die spätere ausführliche Begründung ist eingereicht. Ist die Akteneinsicht eigentlich schon elektronisch und wie ist der zeitliche Ablauf?
Deutsche Rentenversicherung
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