Die Aufnahme eine Beschäftigung in geschütztem Rahmen einer WfBM steht dem weiteren Rentenbezug nicht entgegen. Entgelt aus dieser Beschäftigung wird nicht als Hinzuverdienst angerechnet.
Renten wegen voller Erwerbsminderung aufgrund verschlossenem Arbeitsmarkt können beliebig oft mit zeitlicher Befristung verlängert werden. Eine Arbeitsmarktrente kann nicht als Dauerrente gezahlt werden.