Guten Tag,
ich habe einige Frage zur Erwerbsminderungsrente und würde gerne kurz dazu den Fall schildern.
Die Person ist 25 Jahre alt, sie hat nach dem 17. Lebensjahr für 2 1/2 Jahre ein Fachgymnasium besucht (dies zählt meines Kenntnisstandes bereits zu den Anrechnungszeiten). Außerdem hat sie 3 Jahre lang eine Ausbildung absolviert (diese wird wohl maximal mit mit 75 % des Durchschnittseinkommens aller Versicherten bewertet).
Nun hat sie direkt im Anschluss an die Ausbildung eine Arbeitsstelle mit 25 Stunden und daher sehr geringerm Lohn angenommen (sie hat dort so grob 700 € ausgezahlt bekommen, netto, den genauen Wert kenne ich nicht, ist denke ich aber auch nicht notwendig).
Zu diesem Zeitpunkt bestand bereits eine Erwerbsminderung, die Person wusste allerdings nicht, dass ihr dann schon eine EM-Rente zustehen könnte und dass sie ja bereits die 5 Jahre Anrechnungs/Beitragszeiten hatte und die EM so zeitnah nach der Ausbildung eintrat), die Person konnte allerdings nur 2 Monate dieser Arbeit nachgehen, seitdem ist sie krank geschrieben (wurde aber noch nicht gekündigt).
Sie hat mittlerweile zwei Mal einen Antrag auf medizinische Reha gestellt, diese wurden beide abgelehnt, sie sei nicht rehafähig, war dort die Begründung. Der letzte wurde im Januar diesen Jahres gestellt.
Kann man nun beantragen, den Rehaantrag in einen Rentenantrag umzuwandeln, sodass sie dann ab dem Zeitpunkt die Rente bekommen bzw. nachgezahlt bekommen würde?
Und um welchen Zeitraum könnte man die EM-Rente auch rückwirkend bekommen.
Also wäre es möglich, dies dann schon ab dem Zeitpunkt des von ihr angegebenen Erwerbsminderungsgrundes zu beantragen oder gibt es so etwas wie eine vorherige "Krankheitszeit", ich hatte irgendwo etwas davon gelesen, dass EM-Rente erst ab dem 7. Monat nach Vorliegen des Grundes gezahlt wird, ist dies richtig?
Meine weiteren Fragen zu diesem Fall:
Wie werden denn Schuljahre nach dem 17. Lebensjahr bewertet, auch mit maximal 75 % des Durchschnittseinkommens aller Versicherten oder gelten diese lediglich als Anrechnungszeit?
Was ist der Unterschied zwischen Anrechnungs- und Bewertungszeit?
Würde der Person dann überhaupt schon die EM-Rente zustehen, also rein rechtlich betrachtet, mit den 3 Jahren Beitragszeiten der Ausbildung plus den 2 1/2 Jahren Anrechnungszeiten?
Außerdem:
Können die 2 Monate ihres ersten Arbeitsplatzes mit dem geringerem Gehalt nach der Ausbildung (und die noch niedrigere Krankengeldzahlung seitdem) auch nach der Günstigerprüfung gestrichen werden?
Oder ist dies nur möglich, wenn jemand bereits vorher länger gearbeitet hat und nicht nur die schulische + berufliche Ausbildung zuvor absolviert hätte?
(Ich hatte irgendwo etwas davon gelesen, dass man bis zu 4 Jahre der letzten Beiträge streichen lassen kann bzw. dies automatisch vorgenommen wird, allerdings wurde in dem fiktiven Falle von einer deutlich längeren vorherigen Arbeitszeit ausgegangen und ich weiß nicht, ob man dann komplett 4 Jahre streicht oder nur die deutlich abweichenenden, sich negativ auswirkenden Monate?
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort und bin dankbar, wenn Sie mich auf Fehler in meinen Überlegungen hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Weg