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Französischer Arbeitgeber - Entgeltumwandlung

von KEIS29.04.2009 | 10:16
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2 Antworten

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Hallo! Ich bin bei einer französischen Firma beschäftigt, die keine deutsche Niederlassung unterhält. Es gibt lediglich unser Büro in Norddeutschland. Die Sozialversicherungsbeiträge werden von über einer Steuerkanzlei in Deutschland abgeführt. Lohnsteuer zahle ich 1/4- jährlich. Was muss ich bei einer Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung beachten? Ist dies überhaupt machbar? Vielen Dank für Eure Hilfe!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundvoraussetzung für die Entgeltumwandlung ist, dass die Beiträge aus individuell versteuertem und in der Sozialversicherung (in Deutschland) verbeitragtem Arbeitslohn des Arbeitsnehmers geleistet werden.

1 Antworten

KEISam 29.04.2009 | 14:36
Vielen dank für die rasche Antwort! Also, ich werde individuell besteuert und Sozialversicherungsbeiträge werden in Deutschland abgeführt. So wie ich Sie verstehe, müsste ich die Beiträge aus meinem Netto entrichten? Wo wäre der Vorteil? Oder habe ich das falsch verstanden? An wen wende ich mich am besten? Finanzamt, Versicherung, Steuerberater?
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