Hallo Katrin,
Lehrer, die selbständig tätig sind, unterliegen in der gesetzlichen Rentenversicherung der Versicherungspflicht. Die Höhe der Beiträge wird nach der Bezugsgröße ermittelt (2520 EUR für 2009). Auf Antrag erfolgt die Berechnung aufgrund des tatsächlichen Arbeitseinkommens. Dies ist mittels Steuerbescheid nachzuweisen. Die Beitragsberechnung erfolgt in den ersten 3 Kalenderjahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nach der halben Bezugsgröße. Die Versicherungspflicht kann nur entfallen wenn ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer eingestellt wird. Wir empfehlen Ihnen, sich mit der deutschen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen. Dort wird geprüft inwieweit für zurückliegende Zeiträume Zahlungen zu leisten sind.
Die Frage der steuerlichen Behandlung dieser Beiträge sollte mit dem Finanzamt geklärt werden.