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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge!

von Kuiper10.11.2011 | 12:32
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8 Antworten

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Habe von der DRV ein Schreiben zwecks Kontenklärung bekommen. Darin fehlen ca. 4 Jahre. In dieser Zeit war ich nicht erwerbstätig, auch viel im Ausland unterwegs. Seit 2001 bin auf Minijobbasis angemeldet und zahle von meinem Gehalt freiwillig eine geringe Summe in die Rentenversicherung. Nun möchte ich mich gerne freiwillig versichern, weil ich für 1 bis 2 Jahre ins Ausland gehen möchte. Ob ich dort bleiben werde oder ob ich wieder in Deutschland arbeiten werde ist unklar. Ich möchte mit einer freiwilligen Versicherung weitere Lücken in meinem Rentenkonto vermeiden. Wie ist die Lage?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kuiper,

den Beiträgen von „Keine Ahnung“ und von „Aber“ wird zugestimmt. Allerdings mit der Anmerkung, auch zum Beitrag von „Sinn“, dass man zur Frage der Rendite von freiwilligen Beiträgen geteilter Meinung sein kann. Von jedem Versicherten, in Abhängigkeit seiner individuellen Situation über Fragestellungen zur Rendite hinaus, vielleicht auch anders beantwortet werden muss. Da diese aber nicht Gegenstand der klar gestellte Frage, von „Kuiper“ waren, werden hierzu an dieser Stelle auch keine weiteren Ausführungen gemacht.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kuiper,

als Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, außerhalb der EU, können Sie sich dann freiwillig versichern, wenn Sie in der deutschen Rentenversicherung zu irgendeinem Zeitpunkt in der Vergangenheit bereits in der deutschen Rentenversicherung freiwillig oder pflichtversichert waren. Dies kann aus Ihren gemachten Angaben angenommen werden.

Sollten Sie freiwillige Beiträge in der von Ihnen gewünschten Höhe entrichten, dann würde sich Ihr derzeitiger monatliche Altersrentenanspruch pro jährlicher Zahlung von 2000 bis 3000 Euro zwischen 8,27 bis 13,82 Euro erhöhen.

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6 Antworten

Keine Ahnungam 10.11.2011 | 14:05
Wenn Sie Deutscher sind und nicht versicherungspflichtig können Sie auch bei gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland freiwillige Beiträge entrichten. Gesetzliche Vorschrift: § 7 SGB VI
Sinnam 10.11.2011 | 14:55
Freiwillige beiträge machen eigentlich nur Sinn, wenn Sie einen ordentlichen Batzen einzahlen. Der Mindestbeitrag von 79,60 EUR ist eigentlich Blödsinn, wenn er als Altersvorsorge gedacht ist.
Aberam 10.11.2011 | 15:10
Stellt sich noch die Frage, wann die 4 Jahre Lücke waren. Waren diese nach 1984, sind freiwillige Beiträge nicht unbedingt ratsam (außer evtl. zur Wartezeiterfüllung). Waren die 4 Jahre aber vor 1984 und bis zum 31.12.1983 wurde die allgemeine Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt und seitdem ist jeder Kalendermonat mit rentenrechtlichen Zeiten belegt, können freiwillige Beiträge einen Erwerbsminderungsrentenschutz aufrecht erhalten.
B´sonam 10.11.2011 | 15:29
Der Fragesteller spricht explizit davon, durch die freiwiillige Beitragszahlung das entstehen weiterer Lücken vermeiden zu wollen, und hierfür ist alles andere als der Mindestbeitrag in meinen Augen absolut unnötig. (Und ob "einen ordentlichen Batzen" an freiwilligen Beiträgen in die Gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen hinsichtlich der Altersvorsorge nicht der größere "Blödsinn" ist sei dahingestellt...)
Kuiperam 10.11.2011 | 17:39
Ich bin Niederländerin und lebe seit 1980 in Deutschland, habe dort meine Ausbildung gemacht und bis 1998 gearbeitet. Danach fast 4 Jahre in der Weltgeschichte rumgereist. Seit 2001 wie gesagt nur Minijob. Habe an einen jährlichen freiwilligen Betrag zwischen 2000 und 3000 Euro gedacht. Sinn und Zweck ist es damit meine jetzige geschätzte Altersrente (620 Euro) zu erhöhen. Ich habe auch jetzt wieder vor eine gewisse Zeit im Ausland zu verbringen möchte aber Fehlzeiten in meinem Rentenkonto verhindern......ich weis ja nicht ob ich dauerhaft im Ausland bleiben werde oder zurückkomme (aus welchen Gründen auch immer)
-/-am 10.11.2011 | 22:04
Bitte telefonisch mit nächster Beratungsstelle Kontakt aufnehmen, Sachverhalt schildern und Termin vereinbaren.
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