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freiwillige Beiträge steuerlich absetzen

von Robert Ehrmann13.12.2016 | 09:00
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich überlege, in der Rentenversicherung freiwillige Beiträge zu zahlen, ich bin Beamter. Kann mir jemand sagen, inwieweit die freiwilligen Beiträge sich positiv auf meine "Steuerpflicht" auswirken? Ich weiß nur, dass die Beiträge bei der Steuererklärung absetzbar sind. Eigentlich ist es wohl eher eine Frage, die durch einen Steuerberater beantwortet werden sollte, aber vielleicht kennt sich auch ein schlauer Kopf :-) hier im Forum mir den freiwilligen Beiträgen bei der Rentenversicherung aus. Vielen Dank!

7 Antworten

Taxmanam 13.12.2016 | 09:29
Ich versteh Grad nicht, wie die sich ausser der steuerlichen absetzbarkeit noch auswirken sollen?
****am 13.12.2016 | 14:14
Hallo Robert Ehrmann, ob die Zahlung freiwilliger Beiträge sinnvoll ist sollten Sie in einem Beratungsgespräch mit der DRV klären und anschließend mit der Versorgungsdienststelle die möglichen Auswirkungen auf die Pension besprechen. Natürlich kann sich die Zahlung freiwilliger Beiträge Steuermindert auswirken, aber durch die Zahlung der späteren Altersrente erhöht sich auch dauerhaft ihr zu versteuerndes Einkommen im Alter, das ganze könnte also Steuertechnisch am Ende ein Nullsummenspiel oder Minusgeschäft werden.
Rentensputnikam 13.12.2016 | 11:17
@Robert Ehrmann: Freiwillige Beiträge können im Rahmen der Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Sie haben es aber schon richtig erkannt. Für detaillierte Auskünfte wenden Sie sich besser an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Die lassen sich diese Auskünfte allerdings bezahlen! MfG
Beamteam 13.12.2016 | 12:05
Wichtig für Beamte: Bei der Pension kann es passiere, dass die gesetzliche Rente angerechnet wird. Vorher bei der Versorgungsdienststelle nachfragen ist daher sinnvoll.
Rentensputnikam 13.12.2016 | 13:32
Freiwillige Beiträge werden nicht auf die Pension angerechnet!
Herz1952am 13.12.2016 | 15:12
Hallo Robert Ehrmann, ich empfehle in diesem Fall ebenfalls das Finanzamt zu fragen. Für "Normalsterbliche", also normale Arbeitnehmer :-) gibt Ihnen vielleicht Ihr Sachbearbeiter, bzw. die Service-Stelle freie Auskunft. Vielleicht googlen Sie mal: Vorsorgeaufwendungen für Beamte. Evtl. finden Sie hier ein Beispiel mit dem Sie das selbst berechnen können. Es spielt natürlich eine Rolle, dass bei Beamten die Vorsorgebeträge nicht so hoch ausgeschöpft sind, wie bei "normalen" Arbeitnehmern. Bei Gehaltserhöhung könnten sich die Beiträge aber auch in Zukunft niedriger auswirken. Das ist allerdings nur bei Nichtbeamten der "sichere" Fall (höhere Rentenbeiträge vom AG z.B.). Ich nehme an, dass die spätere Rente selbstverständlich Ihre zu Versteuernde Pension erhöht. Da jedoch auch Beamtenpensionen nicht so hoch sind, wie das letzte Bruttohalt, könnte dadurch die Progression gemindert sein. Wenn Sie mit diesen Angaben nicht selbst klar kommen sollten, so tritt der erste Absatz wieder in Kraft (Finanzamt). :-)
Reutersam 13.12.2016 | 18:57
Hallo, ich empfehle für den ersten Überblick den Rürüp Rechner hier auf der Internetseite zu nutzen. Vielleicht kann ja die Redaktion kurz bestätigen, dass sich freiwillige Zahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Beamten steuerlich wie Einzahlungen in die Rürup Rente auswirken ;-) Wie sich aktuell die Rentabilität einer Rüruprente im Vergleich zu einer Altersrente darstellt, findet man auf ihre.vorsorge.de zahlreiche Artikel von Herrn Winkel. Und Rentensputnik ist zuzustimmen, dass derzeit der Rentenertrag aus freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf die Pension eines Beamten angerechnet werden. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Auszug aus den Erläuterungen: "Für Beamte werden per Gesetz fiktive Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angenommen" Aber bei jeder freiwilligen Altersvorsorge gilt: Fragen Sie Ihren Arzt bzw. es ist immer eine Wette auf ein langes Leben ;-) Und je höher die Differenz zwischen ihrem aktuellen Steuersatz und dem zu erwartenden Steuersatz während des Bezuges der Altersleistung ist, desto eher ist eine freiwillige Beitragszahung interessant. Nach meiner persönlichen Erfahrung in privaten Umfeld (was sowohl einen Steuerberater als auch einen Beamten mit einementsprechend hohem Steuersatz) betrifft, sind es nicht unbedingt finanzielle Analphabeten, die derartige Zahlungen nach vorheriger gründlicher Prüfung vornehmen. Nicht zwingend ein Mittel zur Vermeidung von Altersarmut , eher etwas zur Vermehrung von Altersreichtum ;-)
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