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Experten-Antwort

Freiwillige Beitragszahlung - ist ein Antrag nötig?

von Andreas04.02.2021 | 16:58
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe bereits letztes Jahr für 2019 freiwillige Beiträge als Selbständiger bezahlt. Damals kam ein Bescheid, dass die freiwilligen Beiträge bezahlt werden dürfen. Nun ist meine Frage, kann ich das Geld (Mindestbeitrag) für 2020 einfach überweisen oder sollte ich meinen zuständigen Träger vorher noch mal informieren? Viele Grüße Andreas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas,

ob ein erneuter Antrag auf freiwillige Versicherung notwendig ist, lässt sich in diesem Forum nicht abschließend klären.

Nehmen Sie bitte Kontakt mit ihrem Sachbearbeiter auf. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem von Ihnen erwähnten Bewilligungsbescheid der freiwilligen Beitragszahlung vom letzten Jahr.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

;-)am 04.02.2021 | 18:45
"Die Zahlung freiwilliger Beiträge muss man beantragen." https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/freiwillige…
Andreasam 04.02.2021 | 19:20
Jedes Jahr aufs neue?
Siehe hieram 04.02.2021 | 19:29
Was steht denn in den Hinweisen des Schreibens, in dem der Zahlung freiwilliger Beiträge für 2019 zugestimmt wurde? Sie können 'für' oder Sie können 'ab'...? Und entsprechend müssten Sie es neu beantragen oder einfach mit eindeutigem Verwendungszweck rechtzeitig überweisen.
W°lfgangam 04.02.2021 | 20:16
! Die Zulässigkeit der Beitragszahlung wird im Nachhinein seitens der DRV geprüft ...'durfte' der das/liegen Ausschlussgründe vor? Hat sich an dem Status-Quo (hier: Selbständiger ...Anm.: ohne plötzlich/vorrangige Pflichtversicherung = der 'Normalfall') nichts geändert, dann geht das - ohne wieder und wieder einen neuen Antrag für Selbsteinzahler stellen zu müssen. Beitragseinzug/Abbuchung wäre zunächst zuverlässiger - aber auch möglicherweise nicht so variable in der Wahl der Beitragshöhe <- welches Ziel/Rentenhöhe/-zuwachs und Absicherungszweck verfolge ich damit in freier Entscheidung. Gruß w.
Andreasam 05.02.2021 | 23:02
Danke. Werde ich machen. Falls es jemanden interessiert, ich war davor Angestellter und habe einige Euro in die Rentenkasse eingezahlt. Mein Ziel ist es mit Abschlag möglichst früh in Rente zu gehen und deshalb muss ichfreiwillig den Mindestbeitrag zahlen bis die notwendige Wartezeit erfüllt ist.
Siehe hieram 05.02.2021 | 23:29
Zitat von Andreas anzeigenausblenden
Dann sollten Sie das Telefonat mit dem Sachbearbeiter gleich nutzen um zu fragen, wie HOCH die freiwilligen Zahlungen sein dürfen um nicht nur Wartezeiten zu erfüllen, sondern auch noch Abschläge auszugleichen. Könnte unter Umständen auch steuerlich interessant sein, was Ihnen dann Ihr Steuerberater gern genauer erklärt ;-)
suchenwiam 06.02.2021 | 19:43
Meine Erfahrungen mit freiwilligen RV-Beiträgen an die DRV Bund: §187a SGB VI (Ausgleich von Rentenminderung): einmal Antrag V0210 gestellt und Auskunft erhalten, konnte 3 Jahre danach einzahlen, mit jeder Eingangsbestätigung kam auch eine Neuberechnung der restlichen möglichen Einzahlung. §187 SGB VI (Wiederauffüllung Versorgungsausgleich): kein Antrag notwendig, Angabe des Paragrafen im Verwendungszweck der Überweisung (und natürlich auch der VSNR) reichte.
Kukaam 07.02.2021 | 08:37
Meine Erfahrungen mit freiwilligen RV-Beiträgen an die DRV Bund: §187a SGB VI (Ausgleich von Rentenminderung): einmal Antrag V0210 gestellt und Auskunft erhalten, konnte 3 Jahre danach einzahlen, mit jeder Eingangsbestätigung kam auch eine Neuberechnung der restlichen möglichen Einzahlung. §187 SGB VI (Wiederauffüllung Versorgungsausgleich): kein Antrag notwendig, Angabe des Paragrafen im Verwendungszweck der Überweisung (und natürlich auch der VSNR) reichte.
Toller Beitrag. Wo hat der Fragesteller etwas von Scheidung geschrieben? Nur weil Ihre Ehe nicht gehalten hat, muss das doch nicht auch auf andere zutreffen.
Könnte aber für andere Leser interessant sein. Im Vordruck V0060 steht unter Punkt 4.1: Der ERSTE freiwillige Betrag soll gezahlt werden für: Monat/Jahr PS: Ihr epithet ist sinnfrei. :)
Deutsche Rentenversicherung
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