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Experten-Antwort

Freiwillige Rentennachzahlung / Künstlersozialkasse

von Claudia29.09.2016 | 23:43
980 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich bin seit 1. Juli als freie Journalistin tätig und habe auch gleich die Aufnahme in die Künstlersozialkasse beantragt. Die Prüfung soll voraussichtlich vor Jahresende abgeschlossen sein. Kann ich dann rückwirkend Rentenbeiträge in beliebiger Höhe zahlen oder ist dies nur entsprechend des angegebenen Einkommens (36000 Euro/Jahr) möglich? Ich würde gern einmalig rückwirkend von Juli bis Dezember dieses Jahres so viel wie möglich (ca. 1100 Euro je Monat, oder?) einzahlen, um die hohen Steuern zu senken und gleichzeitig meine Rente auf einen Schlag spürbar aufzustocken. Leider gibt es in HH bis Weihnachten anscheinend keine Termine mehr bei den Beratungsstellen, daher versuche ich hier mal mein Glück.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia,

inwieweit Sie der Pflichtversicherung in der Künstlersozialkasse unterliegen, wäre mit der Künstlersozialkasse zu klären. Grundsätzlich richtet sich der zu zahlende Beitrag nach der Höhe des Einkommens sowie des aktuellen Beitragssatzes und auch ob die Elterneigenschaft vorliegt.

Auf der Homepage der Künstlersozialkasse finden Sie weitere Informationen:

http://www.kuenstlersozialkasse.de/

Service-Center: 04421 9734051500

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 30.09.2016 | 08:39
Vorschläge: Sie schreiben genau dies an die KSK und bitten um Tell. Rückruf weil es in HH keine Termine gibt. Dann können Sie das Anliegen besprechen. Klappt das nicht können Sie im Dezember 6 Höchstbeiträge überweisen, damit die notfalls wegen der Steuer noch 2016 gezahlt sind. Wären Sie nicht zur Zahlung berechtigt werden die Gelder zurückerstattet.
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