Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Claudia,
inwieweit Sie der Pflichtversicherung in der Künstlersozialkasse unterliegen, wäre mit der Künstlersozialkasse zu klären. Grundsätzlich richtet sich der zu zahlende Beitrag nach der Höhe des Einkommens sowie des aktuellen Beitragssatzes und auch ob die Elterneigenschaft vorliegt.
Auf der Homepage der Künstlersozialkasse finden Sie weitere Informationen:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/
Service-Center: 04421 9734051500
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr
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