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Experten-Antwort

Freiwillige Rentenversicherung bei Minijob

von MBA11.08.2013 | 12:13
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4 Antworten

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Meine Mutter hat in ihrem schon vor 2013 bestehenden Minijob auf ihre Versicherungspflicht verzichtet. Nun ist mein Vater verstorben und die finanzielle Situation hat sich total geändert. In HInblick auf ihre Rente stellt sich jetzt die Frage: kann sie trotz Verzicht auf Versicherungspflicht jetzt noch freiwillig für ihre Rente einzahlen. Dann würde sie eher in Rente gehen können und finanziell besser dastehen als mit ihrem Minijob.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MBA,

auch ich bin der Meinung, dass sich Ihre Mutter auf jeden Fall an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden sollte. Dort kann sie anhand ihres Versicherungskontos über die für sie zweckmäßigste Möglichkeit beraten werden.

Allgemein kann ich Ihnen folgendes sagen:

1. Vor dem 01.01.2013 waren Minijobs grundsätzlich versicherungsfrei. Auf diese Versicherungsfreiheit konnte man verzichten mit der Folge, dass Versicherungspflicht eintrat. Insoweit kann ich Ihre Aussage, dass ihre Mutter auf die Versicherungspflicht verzichtet hat, nicht nachvollziehen. Sollte sie weiterhin nicht mehr als 400 Euro monatlich verdienen, würde weiterhin das alte Recht gelten. Sie könnte dann noch auf die Versicherungsfreiheit verzichten und dadurch die Wartezeit für den Rentenanspruch erfüllen. Oder verdient sie jetzt mehr als 400 Euro monatlich? Dann würde das neue Recht gelten. In diesem Fall hätte sie auf die dann bestehende Versicherungspflicht verzichten können.

2. Ein nicht versicherungspflichtiger Minijob steht einer freiwilligen Versicherung nicht entgegen.

3. Sofern es um die Erfüllung der Wartezeit für die Regelaltersrente (= 60 Monate) geht und Ihre Mutter die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, könnte sie die fehlenden Monate auch auf einmal zahlen.

Wie Sie sehen, sind bei Ihrer Mutter viele Punkte zu beachten, die man richtig nur im Rahmen einer Beratung klären kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

-/-am 11.08.2013 | 14:10
Verwechseln Sie da etwas? Am besten bei nächster Beratungsstelle vorbeischauen. Termin nicht vergessen.
KSCam 11.08.2013 | 16:17
Auch ich empfehle eine persönliche Beratung. Am besten wäre es finanziell (sowohl jetzt als auch für die spätere Rente) wenn sie versichert mit einem möglichst hohen Lohn wäre....
MBAam 11.08.2013 | 17:40
Vielleicht habe ich es nicht gut erläutert: meine Mutter hat auf die Versicherungspflicht in ihrem Minijob verzichtet und nicht die neue Regelung ab 2013 in Anspruch genommen (das ist ja nicht rückgängig zu machen). Nun hat ihr der Rentenberater erklärt, dass ihr nur noch 10 Monate "Rentenbeitrag" fehlen würden, um Rente beantragen zu können. Kann sie jetzt freiwillig in die RV einzahlen oder ist das wg. des Verzichts auf die Versicherungspflicht auch nicht möglich?
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