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Experten-Antwort

Freiwillige Zahlung

von DGW28.01.2017 | 14:27
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4 Antworten

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Guten Tag, ich bin Jahrgang 1954, bin seit Juli 2016 arbeitslos und zahle seitdem deutlich weniger in die Rentenversicherung ein als früher, wo mein Einkommen an oder über der Beitragsbemessungsgrenze lag. Kann ich die Differenz mit einer freiwilligen Zahlung ausgleichen, damit meine erwartete Rente nicht geringer ausfällt, als bislang erwartet? Mit freundlichen Grüßen Dagmar

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, DGW,

als Bezieher von Arbeitslosengeld sind Sie für die Dauer des Bezuges in der gesetzlichen Rentenversichert „pflichtversichert“. Die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Anwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung, liegen wie bereits dargestellt bei 80% der Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes. Die auftretende Differenz kann nicht mittels freiwilliger Beiträge ausgeglichen werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, für den Fall, dass Sie beabsichtigen eine vorgezogene Altersrente zu beziehen, Ausgleichszahlungen zu leisten. Nutzen Sie die Möglichkeit sich diesbezüglich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 28.01.2017 | 14:41
Hallo DGW, nein, eine zusätzliche Einzahlung/freiwillige Beiträge ist neben ALG-Pflichtbeiträgen nicht möglich. Zudem, Sie verlieren da nicht wirklich viel, da mit ALG bereits 80 % des vormals versicherungspflichtigen Entgelts weiter der DRV von der AfA gemeldet werden. Rd. 12 EUR Monatsrente ist der 'Verlust' für 1 Jahr ALG ...Sie wollen nicht wissen, was Sie dafür selbst einzahlen müssten, um das auszugleichen? ;-) - geht sowieso nicht. Alternative: Ausgleichszahlung für Rentenabschlag ab 63. Dazu finden Sie mehr Infos hier: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… oder bei der nächsten Beratungsstelle - oder die letzten 50 Beiträge zu diesem Thema der vergangenen Tage mal nachgelesen. Gruß w.
DGWam 08.02.2017 | 10:11
Und was ist mit Tagen, an denen ich wg. selbständiger Arbeit vom Bezug des Arbeitslosengeldes abgemeldet war? Da habe ich bislang keine RV für gezahlt. Kann man diese Beträge selbstständig nachzahlen?
DGWam 08.02.2017 | 10:11
Und was ist mit Tagen, an denen ich wg. selbständiger Arbeit vom Bezug des Arbeitslosengeldes abgemeldet war? Da habe ich bislang keine RV für gezahlt. Kann man diese Beträge selbstständig nachzahlen?
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