Hallo Michael,
zu dem Thema gab es zum Jahreswechsel leicht irritierende bzw. unvollständige mediale Berichterstattung.
Im Prinzip geht das und das ist ggf aus steuerlicher Sicht und/oder wegen unterschiedlicher Berechnungswerte evtl. auch kurzzeitig minimal günstiger.
In Ihrem Fall dürften die erheblich hohen, dauerhaften Abschläge eines vorgezogenen Rentenbeginn aber vermutlich auf Strecke ganz erhebl. ungünstig sein.
Hallo Michael,
in der Regel ist das nicht vorzeitig möglich. Allerdings mag es im Einzelfall sein, dass anzurechnende Zeiten im Versicherungsverlauf noch nicht korrekt hinterlegt sind und die 45 Jahre unter Berücksichtigung dieser Zeiten doch schon vorher zusammen kommen als bisher angenommen. Dazu sollte man frühzeitig eine Kontenklärung machen. Das dauer allerdings seine Zeit und wird in Ihrem Fall bis Ende Februar kaum machbar sein. Sie können aber trotzdem mal einen Versicherungsverlauf anfordern und überprüfen, ob alle Zeiten wie z.B. Ihre Schulausbildungszeiten korrekt eingetragen sind.
Orignaltext in @Michaels Fragestellung "Laut Rentenauskunft würde ich in diesem Jahr am 01. Oktober in Rente für besonders langjährig Versicherte gehen."
hmm... da liegt ihm also doch bereits eine Rentenauskunft vor. Und da liegt auch ein Versicherungsverlauf bei.
Und es steht dort ein Datum drin, wann er die Rente beanspruchen kann, nämlich ab Oktober 2024.
Das lässt ja dann vermuten, dass das Konto bereits geklärt ist und @Michael nun erst noch seinen Geburtstag im Mai abwarten muss, damit er dann mit 64J+4M diese Rente in Anspruch nehmen kann.
Ein kluger Rat von mir für Sie für Ihr zukünftiges Leben: Vermuten Sie nicht zu viel!
auf 'Ihre' Ratschläge verzichte ich wirklich liebend gern, denn die führen sooooo oft in sinnlose Irrwege und überflüssige Diskussionen
Hallo Michael,
in der Regel ist das nicht vorzeitig möglich. Allerdings mag es im Einzelfall sein, dass anzurechnende Zeiten im Versicherungsverlauf noch nicht korrekt hinterlegt sind und die 45 Jahre unter Berücksichtigung dieser Zeiten doch schon vorher zusammen kommen als bisher angenommen. Dazu sollte man frühzeitig eine Kontenklärung machen. Das dauer allerdings seine Zeit und wird in Ihrem Fall bis Ende Februar kaum machbar sein. Sie können aber trotzdem mal einen Versicherungsverlauf anfordern und überprüfen, ob alle Zeiten wie z.B. Ihre Schulausbildungszeiten korrekt eingetragen sind.
Der schlechteste aller bisherigen Beiträge!🤦♂️ Eigentlich wie immer!😂
Ich finde den Beitrag sehr gut. Bitte kritisieren Sie nur, falls Sie konkret inhaltlich was zu beanstanden haben. Alles andere ist nicht hilfreich.
Mit dem Forenclown diskutiert hier niemand mehr, der Deine psychische Erkrankung kennt. Dich will hier niemand, Dich braucht hier niemand und Dich vermisst hier niemand!🤫
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Haben Sie keine Hobbys als in Ihrer Freizeit überlange Texte in einem Forum zu veröffentlichen? Wenn nein, sollten Sie sich mal überlegen, was in Ihrem Leben falsch gelaufen ist.😳 Das Sie alles schon Gesagte noch mal zusammenfassen ist überflüssig wie ein Kropf und dass Sue kein Karnevalsjeck sind, glaube ich Ihnen sofort. Vermutlich gehen Sie als „Nordlicht“ zum Lachen in den Keller.🤦♂️
Toll, Ihre Antwort(en) betreffen genauso Ihre eigenen Antwort(en), vor allem, wenn man 'überlange' durch 'sinnbefreite' ersetzt.
Vielleicht sollten Sie stattdessen selber mal ein Buch lesen ... und hoffentlich keins schreiben ...
Bei dem Umgang mit Dir sind Nutzungsbedingungen zweitrangig Du Forenclown! Niemand will Dich hier, niemand braucht Dich hier, niemand vermisst Dich hier.
Dies ist nicht korrekt. Die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen ist Grundvoraussetzung, dass Sie hier überhaupt etwas posten dürfen. Die sind ganz und gar nicht zweitrangig. Bitte halten Sie sich daran oder verschwinden Sie aus dem Forum hier.
Dich will hier niemand, Dich braucht hier niemand, Dich vermisst hier niemand! Auf Nimmerwiedersehen!
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