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Experten-Antwort

Frührente

von Michael 10.02.2024 | 11:34
330 Ansichten
23 Antworten
Liebes Team. Laut Rentenauskunft würde ich in diesem Jahr am 01. Oktober in Rente für besonders langjährig Versicherte gehen. Ich habe gehört das es in manchen Fällen günstiger wäre, die Rente schon für 2023 zu beantragen und dann weiter zu arbeiten( Teilrente) . Dies könnte man noch rückwirkend bis Ende Februar 2024 machen. Bitte um Infos/Auskunft. MfG. Michael

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.02.2024 | 10:35

Hallo Michael,

 

zu dem Thema gab es zum Jahreswechsel leicht irritierende bzw. unvollständige mediale Berichterstattung.

 

Im Prinzip geht das und das ist ggf aus steuerlicher Sicht und/oder wegen unterschiedlicher Berechnungswerte evtl. auch kurzzeitig minimal günstiger.

In Ihrem Fall dürften die erheblich hohen, dauerhaften Abschläge eines vorgezogenen Rentenbeginn aber vermutlich auf Strecke ganz erhebl. ungünstig sein.

22 Antworten

Das ist wohl keine gute Ideeam 10.02.2024 | 12:27
Nur wenn Sie 45 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung beisammen haben und das notwendige Alter erreicht haben (2 Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze), können Sie in die abschlagsfreie "Rente für besonders langjährig Versicherte" gehen. Dies ist bei Ihnen also im Oktober 2024 der Fall, wie Sie schreiben. Wenn Sie alldings Ihre Altersrente schon mit Beginn vor Oktober 2024 beantragen, dann gibt es KEINE "Rente für besonders langjährig Versicherte", weil man diese Rente eben nicht früher bekommen kann, auch nicht mit Abschlägen. Dann wäre nur noch eine "Rente für langjährig Versicherte" möglich, dann aber mit deutlichen Abschlägen, und dann für deutlich mehr als 2 Jahre, also Abschläge von mehr als 7,2 Prozent. Wenn Sie zum Beispiel rückwirkend zum 1.12.2023 in die Rente gingen, wären das 2 Jahre und 8 Monate vor Ihrer Regelaltersgrenze, also ein Abschlag von 9,6 Prozent (unter der Annahme , dass Sie zum Oktober 2024 die Bedingungen für eine abschlagsfreie "Rente für besonders langjährig Versicherte" erstmalig erfüllen würden). Das ist finanziell mit Sicherheit von Nachteil für Sie, weil Ihnen diese Abschläge natürlich ein Leben lang erhalten bleiben. Sie können bei der DRV eine Proberechung für die beiden Szenarien beantragen, dann wissen Sie es genau. Weiterarbeiten können Sie natürlich dann trotzdem, wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber darüber einig sind.
gut überlegenam 10.02.2024 | 12:46
Die Rente für 'besonders langjährig Versicherte' (Mindestalter und 45 Beitragsjahre/abschlagsfrei) können Sie nicht vorzeitig beantragen, auch nicht als Teilrente. Sie könnten also lediglich die 'normale' vorgezogene Altersrente (35 Beitragsjahre) wählen und diese ggfs. als Teilrente beziehen. Dann fallen auf die Teilrente 0,3% Abschläge an bis zum Regelrentenaltersbeginn (also bis Oktober 2026) und was Sie noch hinzuverdienen, wirkt sich auch erst ab diesem Datum aus. Wenn Sie dann (wieder vorzeitig) den Teilrentenbetrag erhöhen (also z.B. von 10% auf 50%) gilt das entsprechend. Ob das tatsächlich günstiger sein würde, als wenn Sie ab jetzt (maximal zwei Monate rückwirkend) neben Ihrem Einkommen eine volle Rente beziehen müssten Sie selbst ausrechnen. Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen 'ausführlichen' Beratungstermin (Beratung ist telefonisch/persönlich/per Videochat) zur Aufnahme eines Antrages bei Ihrer zuständigen DRV. Dort kann dann im Beratungsgespräch 'mit 'Ihnen gerechnet werden. Ihr Konto ist ja hoffentlich bereits 'geklärt', so dass also es nicht noch an Lückenfüllenmüssen' scheitert. Und der Antrag kann auch gleich entsprechend Ihrer Wünsche aufgenommen werden. Bereits die Terminvereinbarung wahrt die fristgerechte Antragstellung. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service…
gut überlegenam 10.02.2024 | 13:01
Sebastianam 10.02.2024 | 13:39
Hallo Michael, in der Regel ist das nicht vorzeitig möglich. Allerdings mag es im Einzelfall sein, dass anzurechnende Zeiten im Versicherungsverlauf noch nicht korrekt hinterlegt sind und die 45 Jahre unter Berücksichtigung dieser Zeiten doch schon vorher zusammen kommen als bisher angenommen. Dazu sollte man frühzeitig eine Kontenklärung machen. Das dauer allerdings seine Zeit und wird in Ihrem Fall bis Ende Februar kaum machbar sein. Sie können aber trotzdem mal einen Versicherungsverlauf anfordern und überprüfen, ob alle Zeiten wie z.B. Ihre Schulausbildungszeiten korrekt eingetragen sind.
gut überlegenam 10.02.2024 | 14:59
Sebastian schrieb

Hallo Michael,

in der Regel ist das nicht vorzeitig möglich. Allerdings mag es im Einzelfall sein, dass anzurechnende Zeiten im Versicherungsverlauf noch nicht korrekt hinterlegt sind und die 45 Jahre unter Berücksichtigung dieser Zeiten doch schon vorher zusammen kommen als bisher angenommen. Dazu sollte man frühzeitig eine Kontenklärung machen. Das dauer allerdings seine Zeit und wird in Ihrem Fall bis Ende Februar kaum machbar sein. Sie können aber trotzdem mal einen Versicherungsverlauf anfordern und überprüfen, ob alle Zeiten wie z.B. Ihre Schulausbildungszeiten korrekt eingetragen sind.

Orignaltext in @Michaels Fragestellung "Laut Rentenauskunft würde ich in diesem Jahr am 01. Oktober in Rente für besonders langjährig Versicherte gehen." hmm... da liegt ihm also doch bereits eine Rentenauskunft vor. Und da liegt auch ein Versicherungsverlauf bei. Und es steht dort ein Datum drin, wann er die Rente beanspruchen kann, nämlich ab Oktober 2024. Das lässt ja dann vermuten, dass das Konto bereits geklärt ist und @Michael nun erst noch seinen Geburtstag im Mai abwarten muss, damit er dann mit 64J+4M diese Rente in Anspruch nehmen kann.
ThomasRam 10.02.2024 | 15:21
Sie sollten unterscheiden zwischen Teilrente und Hinzuverdienst. Da es für Altersrenten derzeit keine Hinzuverdienstgrenze gibt, können Sie auch nach dem gewählten Startzeitpunkt Ihrer Rente 'normal' weiterarbeiten. Bis Sie ihr Alter für die Regelsaltersrente erreichen bleiben Sie weiterhin pflichtversichert. Eine Teilrente würde Ihnen dann die Möglichkeit erhalten, bei einer längeren Krankheit Krankengeld zu bekommen. Wenn Sie sich die Optionen genau ausrechnen lassen wollen, machen Sie am besten einen Beratungstermin mit Ihrer zuständigen Rentenversicherung aus.
gut überlegenam 10.02.2024 | 15:47
Sebastian schrieb

Ein kluger Rat von mir für Sie für Ihr zukünftiges Leben: Vermuten Sie nicht zu viel!

auf 'Ihre' Ratschläge verzichte ich wirklich liebend gern, denn die führen sooooo oft in sinnlose Irrwege und überflüssige Diskussionen
Sebastianam 10.02.2024 | 18:24
Mensch @ Sebastian schrieb

Der schlechteste aller bisherigen Beiträge!🤦‍♂️ Eigentlich wie immer!😂

Ich finde den Beitrag sehr gut. Bitte kritisieren Sie nur, falls Sie konkret inhaltlich was zu beanstanden haben. Alles andere ist nicht hilfreich.
Weg mit @ Sebastian!am 10.02.2024 | 20:26
Sebastian schrieb

Ich finde den Beitrag sehr gut. Bitte kritisieren Sie nur, falls Sie konkret inhaltlich was zu beanstanden haben. Alles andere ist nicht hilfreich.

Mit dem Forenclown diskutiert hier niemand mehr, der Deine psychische Erkrankung kennt. Dich will hier niemand, Dich braucht hier niemand und Dich vermisst hier niemand!🤫
Weg mit @ Sebastian!am 11.02.2024 | 00:48
Sebastian schrieb

Unterlassen Sie derartige respektlose Kommentare, die Nutzungsbedingungen gelten auch für Sie!!!

Bei dem Umgang mit Dir sind Nutzungsbedingungen zweitrangig Du Forenclown! Niemand will Dich hier, niemand braucht Dich hier, niemand vermisst Dich hier.
gut überlegenam 11.02.2024 | 07:54
Hallo Michael, nach diesem ganzen Fasnetschmarrn nun noch einmal etwas zusammengefasst: Anhand Ihrer Angaben wird davon ausgegangen (und sei es nur von mir), dass Sie 05/1960 geboren sind. Das passt zu dem von Ihnen angegeben Datum zur Rente für 'besonders langjährig Versicherte' (Beginn 10.2024) Und es wird (von mir) davon ausgegangen, dass Ihr Konto relativ aktuell 'geklärt' ist, also alle uralten Lücken gefüllt (inklusiv Schule, Studium, Nichtstun) sind und ggfs. ein paar Beitragsmonate seit Rentenauskunft bis *vorgestern* nur noch aus Ihrer aktuellen Tätigkeit fehlen könnten Diese Rente können Sie NICHT vorzeitig beantragen. Da gibt es nur erst ab Erreichen auch des Alters. Danach ist ihr Alter egal, es gibt ein paar wenige EUR Vorteile, wenn Sie immer noch weiter warten und keine Rente beziehen und weiter arbeiten... Aber erst AB diesem Datum könnten sie sie auch als Teilrente beantragen. Das aber wäre Blödsinn, denn die wäre ja abschlagsfrei. Und alles was danach (aus weiterarbeiten) noch dazu kommt auch. DAS dann aber erst mit Regelrentenalter. Hier wäre dann nur zu berücksichtigen, dass evtl. eine Betriebsrente meist immer auch 'will', dass sie mit 100% starten, damit die aktiv wird (das wäre zu klären) und der Anspruch auf Krankengeld (aus der Weiterbeschäftigung) bei Vollrente entfällt, weshalb 99,99% aus Sicht der DRV reicht (und mit KK zu klären wäre) Dies beides gilt auch für nachfolgendes. Bereits 'jetzt' könnten Sie eine vorzeitige Altersrente für 'langjährig Versicherte beantragen' (mindestens 35 Beitragsjahre, das passende Alter hätten Sie schon). Wenn Sie den Rentenantrag noch bis 29.02.2024 stellen (oder einen Beratungstermin zur Rentenantragsaufnahme vereinbaren - das ist 'fristwahrend'), könnten Sie die Rente noch zwei Monate rückwirkend beantragen (also Dezember/Januar/Februar). Auch als Teilrente. Dann fallen auf die (Teil)Rente 0,3% Abschläge an bis zum Regelrentenaltersbeginn (also bis Oktober 2026) und was Sie noch hinzuverdienen, wirkt sich aber auch erst ab diesem Datum aus. Dies aber abschlagsfrei Wenn Sie dann (wieder vorzeitig) den Teilrentenbetrag erhöhen (also z.B. von 10% auf 50%) gilt das entsprechend. Sie können 'jederzeit' von Teilrente in andere Teilrente oder Vollrente wechseln. Der Antrag kann formlos erfolgen und gilt dann ab Folgemonat. Wählbar ist ein Bereich zwischen 10% und 99,99%. Sie können aber nach bindender Wirkung einer (Teil)rente für 'langjährig' Versicherte (mit ggfs. Abschlägen) nie wieder in die Rente für 'besonders langjährig Versicherte' wechseln oder in eine komplett abschlagsfreie (weil vorher nie eine Rente bezogen) Altersrente. Die Abschläge auf die z.B. 10 % Teilrente bleiben also trotzdem 'lebenslang'. Und auch wenn Sie jetzt Altersrente beantragen und beziehen und 'plötzlich' erwerbgemindert werden würden (ein Unfall z.B. wäre 'plötzlich'), haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine Erwerbsminderungsrente, es bliebe bei der Altersrente (und hoffentlich sind Sie auch privat gegen Unfall versichert....). Aber diese könnten Sie dann ab Folgemonat in eine Vollrente umwechseln Grundsatz: Nach bindender Bewilligung einer (vorgezogenen) Altersrente, ist ein Wechsel in eine andere Rentenart nicht mehr möglich. Aber außer bei einer Erwerbsminderungsrente kann man bei einer Altersrente einen Teilrentenbetrag zwischen 10% und 99,99& frei wählen. Auch noch nach Regelrentenalter. Jetzt eine Teilrente von z.B. nur 10% zu beantragen bringt nicht unbedingt viele Vorteile. Denn Sie haben auf diese Teilrente trotzdem Abschläge (0,3% p.M. bis zum Regelrentenalter). Verzichten aber auf die Differenz in EUR im Bezug auf eine Vollrente. Wenn Sie also gar keine Abschläge wollen, dann sollten Sie evtl. bis 10/2024 warten. Aber auch das mit dem Verlust in EUR für die 'Gar Nicht-Rente' gegenrechnen. Insbesondere, wenn auch eine Betriebsrente (parallel) verlustig geht. Steuerlich: Rentenbeginn in 2023 Rente ist zu 83% steuerpflichtig, in 2024 zu 84%. Bei Teilrente entsprechend anteilig. DRV-Rente ist KV/PV-pflichtig und auch steuerpflichtig. Ausgehend vom Bruttobetrag der Teil(Rente) KV/PV wird von der DRV einbehalten (oder auf Antrag bezuschusst), Steuer nicht, das regelt sich mit EKSt-Erklärung. Es gibt auch keine Steuerklasse für eine gesetzliche Rente. In Ihrer Tätigkeit bleiben Sie also 'wie bisher' Eine Betriebsrente neben einer gesetzlichen Rente UND Weiterarbeiten bekommt Steuerklasse 6 (relativ automatisch > fragen Sie das Finanzamt) Aber je nach Rentenhöhe der gesetzlichen (Teil)Rente müssen Sie selbst Steuervorauszahlungen leisten > mit Finanzamt klären. Was also am Ende für SIE persönlich günstiger wäre.... nun denn, auch ich weiß es nicht :-) Aber Sie können und sollten auch noch die DRV-Expertenanwort abwarten, je nach Regionalträger könntetetete das aber bis Aschermittwoch dauern. Ich als Nordlicht habs net so mit Fasenet und weißinet und heutenet aber ich bin ja nur 'User', ich darf det :-) Einen schönen Sonntag!!!
Kaum zu glauben!am 11.02.2024 | 08:58
gut überlegen schrieb

Hallo Michael,

nach diesem ganzen Fasnetschmarrn nun noch einmal etwas zusammengefasst:

Anhand Ihrer Angaben wird davon ausgegangen (und sei es nur von mir), dass Sie 05/1960 geboren sind. Das passt zu dem von Ihnen angegeben Datum zur Rente für 'besonders langjährig Versicherte' (Beginn 10.2024) Und es wird (von mir) davon ausgegangen, dass Ihr Konto relativ aktuell 'geklärt' ist, also alle uralten Lücken gefüllt (inklusiv Schule, Studium, Nichtstun) sind und ggfs. ein paar Beitragsmonate seit Rentenauskunft bis *vorgestern* nur noch aus Ihrer aktuellen Tätigkeit fehlen könnten

Diese Rente können Sie NICHT vorzeitig beantragen. Da gibt es nur erst ab Erreichen auch des Alters. Danach ist ihr Alter egal, es gibt ein paar wenige EUR Vorteile, wenn Sie immer noch weiter warten und keine Rente beziehen und weiter arbeiten... Aber erst AB diesem Datum könnten sie sie auch als Teilrente beantragen.

Das aber wäre Blödsinn, denn die wäre ja abschlagsfrei. Und alles was danach (aus weiterarbeiten) noch dazu kommt auch. DAS dann aber erst mit Regelrentenalter.

Hier wäre dann nur zu berücksichtigen, dass evtl. eine Betriebsrente meist immer auch 'will', dass sie mit 100% starten, damit die aktiv wird (das wäre zu klären) und der Anspruch auf Krankengeld (aus der Weiterbeschäftigung) bei Vollrente entfällt, weshalb 99,99% aus Sicht der DRV reicht (und mit KK zu klären wäre)

Dies beides gilt auch für nachfolgendes.

Bereits 'jetzt' könnten Sie eine vorzeitige Altersrente für 'langjährig Versicherte beantragen' (mindestens 35 Beitragsjahre, das passende Alter hätten Sie schon). Wenn Sie den Rentenantrag noch bis 29.02.2024 stellen (oder einen Beratungstermin zur Rentenantragsaufnahme vereinbaren - das ist 'fristwahrend'), könnten Sie die Rente noch zwei Monate rückwirkend beantragen (also Dezember/Januar/Februar). Auch als Teilrente.

Dann fallen auf die (Teil)Rente 0,3% Abschläge an bis zum Regelrentenaltersbeginn (also bis Oktober 2026) und was Sie noch hinzuverdienen, wirkt sich aber auch erst ab diesem Datum aus. Dies aber abschlagsfrei

Wenn Sie dann (wieder vorzeitig) den Teilrentenbetrag erhöhen (also z.B. von 10% auf 50%) gilt das entsprechend.

Sie können 'jederzeit' von Teilrente in andere Teilrente oder Vollrente wechseln. Der Antrag kann formlos erfolgen und gilt dann ab Folgemonat. Wählbar ist ein Bereich zwischen 10% und 99,99%.

Sie können aber nach bindender Wirkung einer (Teil)rente für 'langjährig' Versicherte (mit ggfs. Abschlägen) nie wieder in die Rente für 'besonders langjährig Versicherte' wechseln oder in eine komplett abschlagsfreie (weil vorher nie eine Rente bezogen) Altersrente.

Die Abschläge auf die z.B. 10 % Teilrente bleiben also trotzdem 'lebenslang'.

Und auch wenn Sie jetzt Altersrente beantragen und beziehen und 'plötzlich' erwerbgemindert werden würden (ein Unfall z.B. wäre 'plötzlich'), haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine Erwerbsminderungsrente, es bliebe bei der Altersrente (und hoffentlich sind Sie auch privat gegen Unfall versichert....). Aber diese könnten Sie dann ab Folgemonat in eine Vollrente umwechseln

Grundsatz: Nach bindender Bewilligung einer (vorgezogenen) Altersrente, ist ein Wechsel in eine andere Rentenart nicht mehr möglich. Aber außer bei einer Erwerbsminderungsrente kann man bei einer Altersrente einen Teilrentenbetrag zwischen 10% und 99,99& frei wählen. Auch noch nach Regelrentenalter.

Jetzt eine Teilrente von z.B. nur 10% zu beantragen bringt nicht unbedingt viele Vorteile. Denn Sie haben auf diese Teilrente trotzdem Abschläge (0,3% p.M. bis zum Regelrentenalter). Verzichten aber auf die Differenz in EUR im Bezug auf eine Vollrente.

Wenn Sie also gar keine Abschläge wollen, dann sollten Sie evtl. bis 10/2024 warten. Aber auch das mit dem Verlust in EUR für die 'Gar Nicht-Rente' gegenrechnen. Insbesondere, wenn auch eine Betriebsrente (parallel) verlustig geht.

Steuerlich: Rentenbeginn in 2023 Rente ist zu 83% steuerpflichtig, in 2024 zu 84%. Bei Teilrente entsprechend anteilig.

DRV-Rente ist KV/PV-pflichtig und auch steuerpflichtig. Ausgehend vom Bruttobetrag der Teil(Rente)

KV/PV wird von der DRV einbehalten (oder auf Antrag bezuschusst), Steuer nicht, das regelt sich mit EKSt-Erklärung.

Es gibt auch keine Steuerklasse für eine gesetzliche Rente. In Ihrer Tätigkeit bleiben Sie also 'wie bisher' Eine Betriebsrente neben einer gesetzlichen Rente UND Weiterarbeiten bekommt Steuerklasse 6 (relativ automatisch > fragen Sie das Finanzamt) Aber je nach Rentenhöhe der gesetzlichen (Teil)Rente müssen Sie selbst Steuervorauszahlungen leisten > mit Finanzamt klären.

Was also am Ende für SIE persönlich günstiger wäre.... nun denn, auch ich weiß es nicht :-)

Aber Sie können und sollten auch noch die DRV-Expertenanwort abwarten, je nach Regionalträger könntetetete das aber bis Aschermittwoch dauern. Ich als Nordlicht habs net so mit Fasenet und weißinet und heutenet aber ich bin ja nur 'User', ich darf det :-)

Einen schönen Sonntag!!!

Haben Sie keine Hobbys als in Ihrer Freizeit überlange Texte in einem Forum zu veröffentlichen? Wenn nein, sollten Sie sich mal überlegen, was in Ihrem Leben falsch gelaufen ist.😳 Das Sie alles schon Gesagte noch mal zusammenfassen ist überflüssig wie ein Kropf und dass Sue kein Karnevalsjeck sind, glaube ich Ihnen sofort. Vermutlich gehen Sie als „Nordlicht“ zum Lachen in den Keller.🤦‍♂️
Sebastianam 11.02.2024 | 13:51
Weg mit @ Sebastian! schrieb

Bei dem Umgang mit Dir sind Nutzungsbedingungen zweitrangig Du Forenclown! Niemand will Dich hier, niemand braucht Dich hier, niemand vermisst Dich hier.

Dies ist nicht korrekt. Die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen ist Grundvoraussetzung, dass Sie hier überhaupt etwas posten dürfen. Die sind ganz und gar nicht zweitrangig. Bitte halten Sie sich daran oder verschwinden Sie aus dem Forum hier.
Sebastianam 11.02.2024 | 17:37
Weg mit @ Sebastian! schrieb

Dich will hier niemand, Dich braucht hier niemand, Dich vermisst hier niemand! Auf Nimmerwiedersehen!

Das stimmt nicht. Hier handelt es sich um ein Expertenforum und ich bin Experte. Also gehöre ich hier her.
Na klar!am 11.02.2024 | 17:59
Sebastian schrieb

Das stimmt nicht. Hier handelt es sich um ein Expertenforum und ich bin Experte. Also gehöre ich hier her.

😂Allein diese Aussage sollte jedem Admin hier zu denken geben, wie man Ihre Beiträge hier verhindern kann.
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