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Experten-Antwort

Frühbucherrabatt

von Frühbucher05.11.2014 | 09:02
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mir ist gestern was komisches am Servicetelefon erzählt worden. Ich will für meine Frau die Mütterrente erhalten. Dazu muss ich für insgesamt 28 Monate freiwillige Beiträge nachzahlen. Meine Info bislang: Erforderlich sind hierfür ungefähr 2381,- EUR. Soweit so gut. Jetzt hab ich gestern mit dem Servicetelefon der Rentenversicherung gesprochen. Dort wurde mir erzählt, dass wenn ich mich beeile und das ganze innerhalb der nächsten Tage regele, müsste ich nur rund 1.400 EUR zahlen. Was ist denn nun richtig?! Gibt es so etwas wie einen Rabatt auf schnellstmögliche Zahlung von Beiträgen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

aufgrund der gesetzlichen Änderung zum 1.7.2014 (Inkrafttreten des Rentenpaketes und der sog. Mütterrente) werden Ihrer Frau für die Erziehung eines Kindes, das vor 1992 geboren ist, 24 Monate -statt bisher 12 Monate- an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Einen Anspruch auf Rente hat Ihre Frau jedoch nur, wenn Sie insgesamt 5 Jahre an Beitrags- und Ersatzzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt hat. Ist diese sogenannte allgemeine Wartezeit bei Ihrer Frau bislang nicht erfüllt, kann Sie die noch fehlenden Monate freiwillig nachzahlen. Ein freiwilliger Mindestbeitrag kostet 85,05 Euro (Monat).

Die unterschiedlichen Aussagen zur Höhe der Nachzahlung sind vermutlich durch die Rechtsänderung und der damit verbundenen Besserbewertung der Kindererziehungszeiten zum 01.07.2014 bedingt.

Weitere Auskünfte erhalten Sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort. Für den Rentenbeginn ist das Datum der Rentenantragstellung von Bedeutung. Insofern sollten Sie sich möglichst umgehend dorthin wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

=//=am 05.11.2014 | 09:36
Ganz sicher gibt es sowas nicht. ;-) Es kommt darauf an, wieviel Monate zur Erfüllung der Wartezeit von 60 KM tatsächlich fehlen. Bei 28 Monaten sind dies (85,05 EUR x 28 =) 2.381,40 EUR, bei z.B. 16 Monaten = 1.360,80 EUR. Wie man allerdings auf 16 Monate kommt, weiß ich nicht. Hat Ihre Frau evtl. neben den KEZ noch ein paar Beiträge zur RV entrichtet? Was man Ihnen gestern erzählt hat, kann ich nicht nachvollziehen. Auf die "Schnelligkeit" der Zahlung kommt es auf jeden Fall nicht an.
F. Langeram 05.11.2014 | 10:11
Da hat sich wohl einer einen Scherz erlaubt. Ich nehme an, Ihre Frau hat zwei Kinder, sind nun zusammen 4 EP. Um Rente zu erhalten, müssen Sie nur für ein Jahr nachzahlen.
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