Hallo Bernd,
der Betrag, den Sie zum Ausgleich Ihrer Rentenabschläge eingezahlt haben, wird sich bei einer späteren Altersrente rentensteigernd auswirken, so dass Sie eine entsprechend den gezahlten Beiträgen erhöhte Altersrente erhalten werden – auch dann, wenn Sie später als ursprünglich geplant von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechseln werden.
Auf die Erwerbsminderungsrente selbst wirkt sich die Ausgleichszahlung nicht aus.
Eine Erstattung der rechtswirksam gezahlten Ausgleichsbeträge ist nicht möglich.
Sollten Sie noch Fragen zur Berechnung Ihrer Rente haben, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung