Sofern sich während eines Bezugs einer befristeten oder teilweisen Erwerbsminderungsrente die gesundheitlichen Verhältnisse verschlechtern, kann das zum Anlass genommen werden, den Umfang Ihres bisherigen Rentenanspruch zu überprüfen.
Wir stellen wir Ihnen anheim, bei Ihrem RV-Träger einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Die GdB im Schwerbehindertenausweis ist aber allenfalls ein Indiz für den Umfang ihrer Erwerbsminderung.