Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

GDB 90 mit Merkzeichen G und B

von alarmcobra29.05.2015 | 14:18
1360 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, zum Zeitpunkt meines EMR Antrag hatte ich noch einen GDB 60. Mein neuer unbefristeter GDB 90 mit Merkzeichen G und B liegt der DRV noch nicht vor. Sollte ich der DRV dies noch nach reichen? Oder hat das keine große Bedeutung? Danke. Mfg

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern sich während eines Bezugs einer befristeten oder teilweisen Erwerbsminderungsrente die gesundheitlichen Verhältnisse verschlechtern, kann das zum Anlass genommen werden, den Umfang Ihres bisherigen Rentenanspruch zu überprüfen.

Wir stellen wir Ihnen anheim, bei Ihrem RV-Träger einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Die GdB im Schwerbehindertenausweis ist aber allenfalls ein Indiz für den Umfang ihrer Erwerbsminderung.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits schon ausgeführt, erfolgt die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Feststellung der Erwerbsminderung nach unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften.

Jedoch sollten Sie im Rahmen des laufenden Erwerbsminderungsverfahrens dem Rentenversicherungsträger alle medizinischen Unterlagen zur Verfügung stellen, insbesondere Unterlagen, die eine Verschlechterung Ihren Gesundheitszustandes belegen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Richardam 29.05.2015 | 17:07
gute frage!eventuell könnte die drv sich eine Nachprüfung sparen,wenn sie wüsste,dass sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat....
Maxam 29.05.2015 | 16:59
Hallo! Das ohne jedliche Bedeutung bei einer unbefristeten Rente.....es ändert sich für Sie ja überhaupt nichts .....in Sachen Rente....die bleibt unbefristet und mehr wird Sie dadurch auch nicht! Also ich würde es lassen.....wenn mal tatsächlich eine Nachprüfung stattfinden sollte können Sie dies immer noch erwähnen! Alles Gute Max
Sebam 29.05.2015 | 15:11
Die Gutachten des Versorgungsamtes sowie der DRV unterliegen völlig unterschiedlichen Richtlinien. Es schadet jedoch mit Sicherheit nicht die Höherstufung evtl mit Kopie des Bescheides vom Versorgungsamtes der DRV per Brief mitzuteilen! Viel Erfolg und alles Gute!
alarmcobraam 29.05.2015 | 18:20
hallo Experten Team, Was meinen Sie mit entsprechenden Antrag stellen? Mein EMR Antrag ist ja noch in Bearbeitung. Deshalb auch meine Frage, soll ich mein neuer GDB 90 mit MZ G und B der DRV mitteilen? Und hat es bei der Entscheidung Einfluss? Danke. Mfg
Sebam 29.05.2015 | 18:56
Ausser mir haben wohl die meisten die Frage missverstanden. Keine Ahnung wie die darauf kommen das sie eine Unbefristete Rente haben! Wie bereits erwähnt, melden sie die Sache.. es kann nur zu Ihrem Vorteil ausgelegt werden.
Andr*asam 29.05.2015 | 18:28
Entsprechend der vorgestrigen Frage zum Formblatt R3212 ist wohl eher davon auszugehen, dass noch kein Rentenbezug vorliegt. Ich vermute, dass beim Fragesteller berechtigt Unverständnis für dieses Formblatt vorliegt, da zum einen die Transfergesellschaft als letzter Arbeitgeber sicherlich nicht mehr existiert und zum anderen die gesundheitlichen Einschränkungen so sind, dass eine Erwerbstätigkeit kaum in Frage kommt (Merkzeichen B und G). Aber das ist wohl nur in einem Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu klären ...
Schadeam 29.05.2015 | 19:41
Es ist doch eigentlich für jeden denkenden Menschen sonnenklar, dass ich während des laufenden Rentenverfahrens neue (in meinen Augen für mich positive) Aspekte der DRV mitteile. Nichts machen müssen Sie dann, wenn die medizinischen Unterlagen, die für eine Erhöhung der SB geführt haben, der DRV bereits im Rentenverfahren vorgelegt wurden. Nur Sie wissen, was Sie bereits angegeben / eingereicht haben.
HotRodam 30.05.2015 | 19:34
Hat der Herr Experte nicht mitbekommen, daß heute arbeitsfreier Samstag ist ? Wer arbeitet denn freiwillig in seiner Freizeit ?
Schadeam 31.05.2015 | 12:37
dass Sie, HotRod, das nicht verstehen ist mir auch klar. Als Hartz4ler, der schon jahrelang nichts mehr gearbeitet hat und vom bedingungslosen Grundeinkommen von 2000 € träumt, kann man es sich wohl nicht vorstellen, dass jemand, der als Experte im Forum eingeteilt ist, auch mal am WE eine Frage beantwortet, anstatt bis Montag zu warten......
HotRodam 31.05.2015 | 15:25
Untere Lohngruppe für Arbeit ist 1.975 Euro Netto: http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2071…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026