Hallo LandinSicht,
das vorliegen einer Schwerbehinderung ist für das Verfahren zur Feststellung einer Erwerbsminderung nicht relevant. Die Voraussetzungen für die Schwerbehinderung sind mit den Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung nicht vergleichbar.
Eine Schwerbehinderung ist nur von Bedeutung, wenn Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen wollen.
Sie geben an, dass Sie zurzeit 61 Jahre alt sind. Das heißt Sie sind 1954 oder 1955 geboren. Ein Anspruch kann in Ihrem Fall frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres und 8 Monaten (Geburtsjahr 1954) oder 9 Monaten (Geburtsjahr 1955) entstehen. Voraussetzung ist neben der Schwerbehinderung die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren.
Mit den vorliegenden Angaben ist eine abschließende Empfehlung/Beratung für Sie nicht möglich. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle, bei einem Versicherungsamt oder einem Versichertenältesten beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen