Guten Tag,
die Geburtsurkunden der Kinder benötigen Sie entweder, wenn Sie Kindererziehungszeiten geltend machen wollen, oder im Falle eines Altersrentenantrages zur Klärung der Beitragshöhe zur Pflegeversicherung und möglicherweise zur Klärung der Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner. Bei einem Rehabilitations-Antrag sind Auswirkungen auf die Höhe des Übergangsgeldes möglich. Bei einer Hinterbliebenenrente kann die Höhe des Freibetrages bei der Einkommensanrechnung davon abhängen oder die Berechnung eines Zuschlags erfolgen.
Es kommt also darauf an, worum es konkret geht.
Bei weiterem Klärungsbedarf zu Ihrer Frage empfehlen wir Ihnen, einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung