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Experten-Antwort

Gegen den Gutachter vorgehen

von Wie kann es sein13.02.2024 | 15:03
1714 Ansichten
32 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hi. Warum hat ein Gutachten, nach einer guten Stunde Patient „untersuchen“ mehr Aussagekraft als mehrere KH Berichte und Arztbriefe nach über einem Jahr Therapie? Kann man eigentlich gegen Gutachter vorgehen wenn sie tatsächlich falsche Angaben machen? Wenn z.B. während des Widerspruchsverfahren ein weiteres Gutachten ganz anders ausfällt. Auch wenn man damit dann einen positiven Bescheid bekommt. Aber man hat ja durch die erste Ablehnung Kosten bzw. bekommt Gelder nicht und kommt in Schwierigkeiten weil sich alles über Monate hinzieht. Ganz zu schweigen von dem nervlichen Stress. Hat das schon mal jemand gemacht oder muss man es einfach hinnehmen? Nach dem Motto Pech gehabt, Gutachter dürfen das. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hi,

 

Sie können sich jederzeit bei Ihrem zuständigen Rententräger sowohl über den Gutachter als auch über das Gutachten schriftlich beschweren.

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31 Antworten

Nur zu, warum nicht Geld verbrennen?am 13.02.2024 | 15:11
Rechtlich haben Sie da kaum Chancen. Aber hey, ein Rechtsanwalt macht fast alles für Sie , wenn Sie ihn sehr anständig bezahlen. Und Gegen-Gutachten, die Sie in Auftrag geben, sind sehr, sehr teuer.
Geraldam 13.02.2024 | 15:21
Ein Gutachten ist im Prinzip eine Momentaufnahme, wie es um Ihre Gesundheit bestellt ist. Irgendwie muss das ja konkret bewertet werden, wenn Sie eine bestimmte Leistung begehren. Für die Begutachtung gibt es Richtlinien und wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, gibt es als Rechtsmittel Widerspruch /Klage. Nur weil das Ergebnis nicht gefällt kann man nicht pauschal schlussfolgern, dass der Gutachter Fehler gemacht hat. Er kann die Dinge schon anders Werten, als es behandelnde Ätzte oder Amtsärzte getan haben,denn der Sozialmediziner hat auch das Leistungsbegehren des Einzelnen gegenüber der Versichertengemeinschaft abzuwägen. Sie haben ja wie gesagt Rechtsmittel, wenn Sie nicht einverstanden sind.
Geraldam 13.02.2024 | 15:55
Ja, dass stimmt, zerpflücken könnte man es nicht. Aber die Sozialgerichtsbarkeit kann bspw. weitere Gutachten in Auftrag geben, die dann auch anderslautend ausfallen können.
Wie kann es seinam 13.02.2024 | 16:05
Zitat von Gerald anzeigen
Es geht nicht mal darum was mir nicht gefällt. Aber wenn er schreibt kann ohne Orthesen und Walker laufen, was aber nachweislich nicht geht. Auch während des Termin gar nicht passiert ist. Und sich der Physiotherapeut schwer wundert wie das gehen soll. Wenn man plötzlich keine Brille braucht obwohl stark weitsichtig usw. Zustand nach OP verbessert aber noch gar keine OP stattgefunden hat. Solche Dinge meine ich. Wenn man ein wenig das Gefühl hat da hat jemand die Patientendaten verwechselt.
Dann..am 13.02.2024 | 17:02
..kann man das aber nicht in einem Forum klaeren, sondern kann der Stelle, die das Gutachten angefordert hat, die eigene Sicht der Dinge darstellen. Was dann passiert bleibt abzuwarten.
Wie kann es sein am 13.02.2024 | 18:36
Es geht nicht um die Diagnosen, es sind nur Bespiele. Und es geht um EMR bzw. Reha. Also denke ich hier ist schon ein guter Ort. Ich hoffe auf Antworten von Leuten die zum Thema Erfahrungen haben.
Falsche Erwartungen!am 13.02.2024 | 18:43
Da werden Sie warten müssen bis Sie schwarz werden. Für einen derartigen „Erfahrungsaustausch“ ist dieses Form weder gedacht, noch geeignet. Wenn Sie das nicht glauben wollen, schauen Sie sich einfach die Beiträge der letzten Wochen an. Viel Erfolg bei Ihrem Erfahrungsaustausch!
Schadeam 13.02.2024 | 19:12
Was nützt es Ihnen in Ihrem ganz konkreten Fall, wenn eine Gisela aus Kassel schreibt sie habe sich "gegen ein Gutachten gewehrt und bekommt jetzt Rente", wenn Horst aus Wolfenbüttel einen Gutachter aus seiner Region als unfähig einschätzt oder wenn Mandy aus Cottbus sich ärgert dass ihr Gutachter lauter Mist geschrieben hat und sie desywegen nicht in Reha darf? Die berühmten Erfahrungen anderer werden Ihnen im konkreten Fall nicht weiter helfen. Aber ob Sie mir das nun glauben oder nicht: Sie werden es lesen und mir ist es egal.
Wie kann es seinam 13.02.2024 | 19:21
Zitat von Schade anzeigen
Nochmal, es geht nicht darum sich zu wehren. Es geht darum vielleicht andere Patienten zu schützen. Und irgendwer kann mir vielleicht schreiben was man tun kann. Beim Auftraggeber beschweren hat mir zum Beispiel jemand geraten. Das ist ein guter Tipp. So funktioniert es. Anders als Ihr Kommentar. Aber danke für den Versuch. Hat nur nicht geholfen.
Meine Güte!am 13.02.2024 | 19:42
Zitat von Wie kann es sein anzeigen
Es ist eben nicht möglich einem Blinden die Farben zu erklären!🤦‍♂️ Mögen Sie mit Ihrer Beratungsresistenz glücklich werden. Sie sind nicht der erste und auch nicht der letzte, der hier seine Wunschantwort nicht erhält.🤷🏻‍♂️
Wie kann es seinam 13.02.2024 | 19:48
Wenn sie keine Antwort auf meine Frage haben, müssen Sie nicht antworten. Keiner zwingt Sie. Vor allem wenn Sie keine vernünftige Arbeit haben. Vor allem nicht Menschen mit Behinderung (Blinde) als Beleidigung nutzen. Ganz großes Kino! Notwendig fürs Ego? By the way, ich habe tatsächlich schon eine sinnvolle Antwort bekommen.
Verwirrt?am 13.02.2024 | 20:00
🤦‍♂️😂
Aufwachen!am 13.02.2024 | 20:06
Zitat von Wie kann es sein anzeigen
Beim Auftraggeber beschweren? In welcher Antwort wollen Sie das denn gelesen haben und bei welchem Auftraggeber? Wo bleiben denn die von Ihnen gewünschten Personen mit ihren Erfahrungswerten? Morgen rutscht Ihre Frage auf Seite 2 und dann interessiert sich niemand mehr dafür. Aufwachen! Ihr Traum verdrängt die Realität.
Wie kann es seinam 13.02.2024 | 20:15
Zitat von Aufwachen! anzeigen
Gerald hat einen Link mit einem ähnlichen Problem geschickt. DRV ist Auftraggeber und ein Anruf hat zumindest Verständnis gebracht. Also ja, man bekommt hier auch sinnvolle Antworten. Gibt zum Glück Leute die nicht nur ihr Ego aufpolieren müssen✌🏻
Gutachteram 13.02.2024 | 21:13
So abwegig finde ich die Frage nicht. Es entsteht schon der Eindruck, dass zumindest einige Gutachter nur ein Ziel verfolgen: die Verhinderung der Versicherungsleistung. Beispiele dafür gäbe es sicher genug. Da ist es nur folgerichtig, sich dagegen wehren zu wollen. Selber im Umfeld mitbekommen. Der EM-Rentenanwärter war mit VDK in Widerspruchsverfahren und bekam eine Einladung zur Begutachtung. Der VDK-Mensch sah den Namen des Gutachters und meinte, er würde schon mal einen Widerspruch verfassen. Dieser Mensch würde alle(!) Gutachten negativ bescheiden. Und so war es dann auch. Soviel zum Thema "objektive Momentaufnahme".
kurz und knappam 13.02.2024 | 21:25
*nun passt mein 'Name' nicht, denn es wird länger :-(* Sie sind aber sicher selbst in der Lage, die Suchfunktion zu nutzen, um evtl. auf ein für Sie passendes Thema zu stoßen, dafür benötigen Sie doch keinen, der Ihnen darauf dem Silbertablett noch präsentiert. Und 'Erfahrungsaustausch' mit evtl. Tipps, wie die Personen sich dann gewehrt haben, finden Sie tatsächlich eher in einem entsprechend der Diagnosen passendem Forum. Welche 'rechtlichen' Möglichkeiten Sie haben, wurde Ihnen bereits mehrfach gesagt. Aber gern auch noch mal überflüssigerweise von mir: Da Sie sich bereits im Widerspruchsverfahren befinden und dann ggfs. mit dem 'Widerspruchsbescheid' nicht einverstanden sind, bleibt Ihnen nur der Gang zum Sozialgericht (ob persönlich oder schriftlich muss hier nicht diskutiert werden). Wenn aber dieses von Ihnen nun gemeinte Gutachten gar nicht so 'böse' ist wie Sie es vermuten und evtl. also dann doch die DRV in Ihrem Sinne - also positiv - entscheidet, dann könnten Sie ja zufrieden sein. Oder wollen Sie sich einfach 'streiten'? Dieses Gutachten wird im Übrigen alleine nicht das Zünglein an der Waage sein. Es wird nun in Verbindungen mit allen Unterlagen, die Sie bereits eingereicht hatten/die bereits vorliegen von der entsprechenden Widerspruchabteilung der DRV geprüft und wenn es dann immer noch Unstimmigkeiten gibt erst einmal alles dem Widerspruchsausschuss der DRV vorgelegt. Die ist nämlich nicht daran interessiert eine Widerspruchsbescheid zu erstellen, der von einem Sozialgericht sofort wieder auseinandergepflückt werden würde. Also müssen Sie sich wohl nun einfach erst mal gedulden. Und wenn Sie hier also nicht Ihre 'Wunschantwort' bekommen, dann - wie auch schon mehrfach gesagt - sind andere Foren geeigneter. Viel Erfolg!
Wie kann es sein am 13.02.2024 | 21:36
Zitat von kurz und knapp anzeigen
kurz und knapp schrieb

*nun passt mein 'Name' nicht, denn es wird länger :-(*

Sie sind aber sicher selbst in der Lage, die Suchfunktion zu nutzen, um evtl. auf ein für Sie passendes Thema zu stoßen, dafür benötigen Sie doch keinen, der Ihnen darauf dem Silbertablett noch präsentiert.

Und 'Erfahrungsaustausch' mit evtl. Tipps, wie die Personen sich dann gewehrt haben, finden Sie tatsächlich eher in einem entsprechend der Diagnosen passendem Forum.

Welche 'rechtlichen' Möglichkeiten Sie haben, wurde Ihnen bereits mehrfach gesagt. Aber gern auch noch mal überflüssigerweise von mir: Da Sie sich bereits im Widerspruchsverfahren befinden und dann ggfs. mit dem 'Widerspruchsbescheid' nicht einverstanden sind, bleibt Ihnen nur der Gang zum Sozialgericht (ob persönlich oder schriftlich muss hier nicht diskutiert werden).

Wenn aber dieses von Ihnen nun gemeinte Gutachten gar nicht so 'böse' ist wie Sie es vermuten und evtl. also dann doch die DRV in Ihrem Sinne - also positiv - entscheidet, dann könnten Sie ja zufrieden sein. Oder wollen Sie sich einfach 'streiten'?

Dieses Gutachten wird im Übrigen alleine nicht das Zünglein an der Waage sein. Es wird nun in Verbindungen mit allen Unterlagen, die Sie bereits eingereicht hatten/die bereits vorliegen von der entsprechenden Widerspruchabteilung der DRV geprüft und wenn es dann immer noch Unstimmigkeiten gibt erst einmal alles dem Widerspruchsausschuss der DRV vorgelegt. Die ist nämlich nicht daran interessiert eine Widerspruchsbescheid zu erstellen, der von einem Sozialgericht sofort wieder auseinandergepflückt werden würde. Also müssen Sie sich wohl nun einfach erst mal gedulden.

Und wenn Sie hier also nicht Ihre 'Wunschantwort' bekommen, dann - wie auch schon mehrfach gesagt - sind andere Foren geeigneter.

Viel Erfolg!

Danke für die lange Antwort. Aber auch hier noch mal. Es geht gar nicht um mich oder meinen Fall. Nur so viel. Selbst der DRV war von dem Gutachten, sagen wir mal, irritiert. Wenn es nach einem Widerspruch einen positiven Bescheid gibt ist die Sache für die meisten vergessen. Mir geht es aber generell darum Patienten zu schützen wenn es um Gutachten geht. Wenn alle es hinnehmen passiert nie etwas. Es gibt viel Geld für ein Gutachten, dann sollte es handwerklich gut sein. Zumindest die Diagnosen stimmen. Das die Meinungen von Pat. und Gutachter auseinander gehen, klar. Aber doch nicht völlig falsche Angaben über OPs und solche Sachen. Mal ganz überspitzt, ein Gutachter schreibt Pat. geht regelmäßig joggen. Pat ist querschnittsgelähmt. Solche groben Fehler meine ich.
Aufwachen!am 13.02.2024 | 22:03
Schön und gut, aber hier im Forum werden Sie nichts daran ändern. Spätestens übermorgen ist Ihr Problem hier Geschichte.
kurz und knappam 13.02.2024 | 22:03
Zitat von Wie kann es sein anzeigen
wenn es Ihnen nur darum geht, dann haben Sie die Möglichkeit, dies der zuständigen DRV schriftlich mitzuteilen. Jeder der 16 DRV-Regionalträger hat eine Abteilung 'Beschwerdemanagement'. Hier im Forum bringt es jedenfalls wohl weiterhin nicht viel, denn genau so wenig wie man den Namen des Fragestellers kennt oder des Antwortenden weiß man um welchen Gutachter es sich explizit handelt und das soll auch so bleiben. Denn persönliche Daten (ob eigene oder Fremde), sollen hier nicht veröffentlicht werden. In Ihrem Fall ist also eigentlich das Beschwerdemanagement Ihrer zuständigen DRV wohl der richtige Ansprechpartner, damit dort dann innerhalb des Hauses (und ggfs. auch DRV-übergreifend) geklärt werden kann, ob dieser Gutachter noch weiterhin berechtigt sein darf, DRV-Gutachten zu erstellen.
kurz und knappam 13.02.2024 | 22:12
zwar nicht querschnittsgelähmt, aber *wow*, was 'trotzdem' geht.... https://www.youtube.com/watch?v=lS5WH0CK8Mc
Da muß man sich wehrenam 13.02.2024 | 22:24
Zitat von Wie kann es sein anzeigen
Ich finde diesen Beitrag sehr gut, Es kann nicht sein das man sich alles gefallen lassen muss, ich würde mir einen Anwalt suchen und dagegen klagen. Diese Gutachter denken Sie können alles schreiben, schauen sich die Akte noch nicht mal an und denken Sie kommen damit durch. Wenn du klagst dauert das natürlich.... Ich wünsche dir den Mut das richtige zu machen Mir ging es genauso.... Gutachter von der RV..... Hast meine Befunde auch ignoriert ich hab mir ein Anwalt genommen, die Klage läuft noch.... Wie gesagt man muß Geduld und gute Nerven haben Ich denke das alles gut wird und das Gericht das richtige entscheidet
Manometeram 14.02.2024 | 06:55
Sie meinen, den Ruf haben, genauer hinzusehen?
Wie kann es sein am 14.02.2024 | 10:24
Danke, ich hatte tatsächlich jemanden am Telefon der sehr freundlich und verständnisvoll war. Es ist natürlich auch nicht im Sinne der DRV Widersprüche aufgrund von fehlerhaften Gutachten zu bekommen. Es verursacht unnötige Kosten. Ich meine auch nicht die in denen Patienten sich falsch verstanden fühlen. Nein, es geht um fachlich schlecht gearbeitete Gutachten.
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